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Urheberrecht Konzionator (Schauungen & Prophezeiungen)

Taurec ⌂, München, Mittwoch, 03.01.2018, 12:11 (vor 2313 Tagen) @ IFan (3811 Aufrufe)
bearbeitet von Taurec, Mittwoch, 03.01.2018, 15:05

Hallo!

P.S. mit dem Urheberrecht: Meine Recherche war nicht besonders gründlich; bevor Du Dir die Finger verbrennst, würde ich noch einmal genauer nachschauen. Wahrscheinlich gibt es niemanden, der Rechte anmelden kann, zumindest keine berechtigten; aber Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste.

Eine Neuauflage aus dem Jahre 1992, herausgegeben von Kl. Leopold, nenne ich mein Eigen. Darin heißt es:

"Nach alten Auflagen von Prof. Alfons Konzionator, überarbeitet, ergänzt und neu zusammengestellt.
Die alten Verlagsrechte sind erloschen. Alle Rechte beim Autor.
Nachdruck auch auszugsweise, Kopien, Vervielfältigung etc. sind ohne schriftliche Genehmigung nicht erlaubt, ebensowenig Besprechung in den Medien."

Daß eine Zusammenstellung alter Konzionatorauflagen bei im Vergleich dazu vermutlich nur marginalen Ergänzungen, die zudem auf freie Prophezeiungstexte zurückgreifen, die für ein Urheberrecht nötige "Schöpfungshöhe" aufweist, kann bezweifelt werden. So dürfte es sich bei obigem mehr um eine substanzlose Proklamation handeln.

Die Existenz des Buches dürfte aber darauf hindeuten, daß einer Verbreitung der Originale Konzionators (77 Jahre tot, alte Verlagsrechte erloschen) nichts entgegensteht.

Gruß
Taurec


„Es lebe unser heiliges Deutschland!“

„Was auch draus werde – steh zu deinem Volk! Es ist dein angeborner Platz.“


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