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Werkschutz (Schauungen & Prophezeiungen)

BBouvier @, Samstag, 29.05.2010, 14:55 (vor 5081 Tagen) @ DvB (5566 Aufrufe)

"Jedenfalls konterkariert das Bestreben der Verheimlichung aus solcher Motivation doch geradezu vollkommen die Vorstellung, Schauungen von Großereignissen träten doch auf jeden Fall ein."

Mir ist völlig klar, dass Mancheiner überfordert sein mag.
Dennoch noch einmal:
Ein sich gedachter Seher (hier Nostradamus) sieht ein
künftiges hoch negatives Geschehen.
Das auch eintreten wird.
Sonst hätte er es ja nicht gesehen.

Veröffentlichte er es jedoch vorab im Klartext, dann träte es
wegen anderer Entscheidungen aber gar nicht erst ein.
Würde "verhindert".
Ein Widerspruch in sich!

Wobei eine einzige relevante Aenderung gegen 1575 z.B.
bereits die gesamte Geschichte des Abendlandes
in andere Bahnen lenkte.
Und deswegen auch alle späteren gesehenen Geschehnisse
durchgängig irrig wären.
Und doch deswegen auch gar nicht hätten gesehen werden können.

Da das nicht der Fall ist,
darf und kann also Niemand von Nostradamus Werk im Klartext wissen:
- es wäre gar nicht erst verlegt worden
- Nostradamus wäre 1554 tot vom Hocker gefallen
- Manuskript und Verlag wären im Herbst 1555 einem Brand
zum Opfer gefallen...und dergleichen

Variante:
Nostradamus verschleiert seine Aussagen von vornherein so,
dass die Aussagen erst in nachhinein verstanden werden können.
Kurz:
Bei der Verschleierung handelt es sich schlicht um Werkschutz!

Gruss,
BB


- es ist gemein, Blinden Stummfilme zu zeigen
- eine schöne Theorie sollte man sich mit Forschung nicht kaputt machen
- Irlmaier: "Ein Mann erzählt das, was er irgendwo mal gelesen hat."


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