Kriegsdienstverweigerung.

Geschrieben von Guerrero am 01. November 2003 11:51:16:

Als Antwort auf: NACHRICHTEN (01.11.) (owT) geschrieben von Johannes am 01. November 2003 11:22:58:


Berlin.
Von diesem Samstag an gilt für Berufssoldaten sowie gediente und ungediente Wehrpflichtige ein einheitliches Kriegsdienstverweigerungsrecht.
Wie das Bundesfamilienministerium mitteilte, muss jeder Verweigerungswillige ab dem 1. November einen schriftlichen Antrag....
Ein Führungszeugnis wird nicht mehr verlangt....
Für die Anerkennung ist nur noch das Bundesamt für den Zivildienst zuständig. Die bisherigen Kammern und Ausschüsse entfallen ersatzlos.....
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Heisst das, dass ich als einer der Wehrdienst geleistet hat oder auch ein ehemaliger Berufssoldat
bei einem möglichen Angriff der Russen nicht mehr eingzogen werden kann, wenn dem Antrag stattgegeben wird?

Saludo
Guerrrero




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