Steueraufkommen nach Steuerarten *Achtung, langweilig*

Geschrieben von Bonnie am 30. Oktober 2002 14:52:23:

Als Antwort auf: Re: Milchmädchenrechnung - fällt Euch was auf ? geschrieben von Bonnie am 30. Oktober 2002 13:42:26:

Hallo Freiwild,

Das war nicht einfach *schweißabwisch.. wenn jemand einen Link hat mit einer entsprechenden Übersicht.... Muß doch zu finden sein!

Also, die Zahlen sind von 2001, alle in Mrd. Euro
Gesamtsteueraufkommen: 446,2
Einkommen/Lohnsteuer: 150,4
Umsatzsteuer: ca. 140 (leider ist das ein Zahl von 2000)
Mineralölsteuer: 40,7
Gewerbesteuer: 35 (leider auch von 2000)
Tabaksteuer: 12,1

Das sind die größten Steuern. Die Körperschaftsteuer ist tatsächlich DOCH seperat und beträgt 0,4256 Mrd. Euro (leichter lesbar wäre 425,6 Millionen Euro, aber dann kommt der Unterschied nicht so raus :-))
Ein großer Unterschied besteht auch zu dem Jahr 2000, da betrug das Körperschaftssteueraufkommen noch 24 Mrd. Euro.
Allerdings bezahlen Unternehmer Einkommensteuer als natürliche Personen, auch wenn sie als Geschäftsführer einer GmbH agieren oder Komplementäre oder Kommanditisten sind. Auch die Aktionäre zahlen Einkommensteuer auf ihre Aktiengewinne, sofern sie 2001 welche gemacht haben *fg*.

Es bleibt ein relativ großer Posten übrig: 68 Mrd. Euro sprudeln aus anderen Quellen. Ich denke, Kraftfahrzeugsteuer und Versicherungssteuer machen da nochmal größere Posten aus.

Was die Einkommensteuer betrifft: 10% der Steuerpflichtigen mit einem Einkommen ab 45 TEURO bringen die Hälfte der Einkommensteuer auf.

Liebe Grüsse, Bonnie

Hier noch ein Text dazu:

Am Anfang des Überblicks möchte ich die einzelnen Steuern nicht nach systematischen Gesichtspunkten, sondern allein nach ihrer Ertragskraft auflisten. Dabei beschränke ich mich auf Steuern, deren Aufkommen 2000 über 10 Milliarden DM gelegen hat. An erster Stelle steht die Einkommensteuer mit 322 Milliarden DM; davon entfallen 267 Milliarden DM auf die Lohnsteuer. Die Lohnsteuer ist ein Unterfall der Einkommensteuer, die bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben wird und die in den §§ 38 bis 42 f EStG geregelt ist. Das Aufkommen der Einkommensteuer auf Gewinneinkünfte aus selbständiger Tätigkeit spielt demgegenüber eine vergleichsweise geringe Rolle. Auf die veranlagte Einkommensteuer entfallen von den 322 Milliarden DM des gesamten Einkommensteueraufkommens nur ca. 23 Milliarden DM, was zu der Frage führt, warum diese Einkommensteuerquelle im akademischen Unterricht und in der Steuerberatungspraxis eine so große Rolle spielt. Dies liegt zu einem Teil daran, dass die Einkommensteuer bei gewerblichen Einkünften nur mit großem (Beratungs-)Aufwand zu ermitteln ist. Es liegt zu einem Teil auch an der Verbindung zwischen der Einkommenbesteuerung unternehmerischer Tätigkeit und der zweitwichtigsten Steuerquelle, der Umsatzsteuer, aus der Sicht des Verbrauchers der Mehrwertsteuer. Es liegt drittens daran, dass viele Steuerpflichtige, die zur Einkommensteuer herangezogen werden, zuvor Lohnsteuer abgeführt haben. Der Wert für die veranlagte Einkommensteuer erweckt darum den falschen Eindruck, dass nicht die sogenannten "Besserverdienenden", sondern die "kleinen Leute" das Gros des Steueraufkommens erwirtschafteten. Dieser Eindruck wäre falsch. 1995 war es im Gegenteil so, dass ca. 10 % der Einkommensteuerpflichtigen, nämlich diejenigen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von über 90.000 DM, mehr als die Hälfte des Einkommensteueraufkommens bestritten haben.


Nach der Einkommensteuer ist die Umsatzsteuer die zweitertragreichste Steuer. Ihr Aufkommen lag 2000 bei 277 Milliarden DM. An vierter Stelle rangieren die Gemeindesteuern, also Gewerbesteuer und Grundsteuer, mit 69 Milliarden DM. Die Körperschaftsteuer, also die Einkommensteuer juristischer Personen, steht mit 47 Milliarden DM erst an fünfter Stelle. Vor diesen beiden Steuern rangiert die Mineralölsteuer (76 Milliarden DM). Ein Aufkommen über 10 Mrd. DM erbringt weiter die Kirchensteuer, deren Aufkommen aber nicht dem Staat, sondern den Religionsgesellschaften zufließt, soweit diese Körperschaften des öffentlichen Rechts und damit nach Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 VI WRV kirchensteuerberechtigt sind. Ein Aufkommen über 10 Milliarden DM erbringen schließlich der Solidaritätszuschlag, die Grunderwerbsteuer, die Versicherungsteuer, die Kfz-Steuer und die Tabaksteuer.


Bei einer zusammenfassenden Bewertung dieser Statistik möchte ich zweierlei hervorheben: (1) Die Gewinne von Unternehmen sind entgegen dem ersten Eindruck nicht die wichtigste Steuerquelle. Das Steuerrecht in erster Linie aus der Perspektive des Handels- und Gesellschaftsrechts zu betreiben, verfehlt etwas die Realität. (2) Unter steuerlichen Gesichtspunkten sind Autofahren und Rauchen sozialnützliche Tätigkeiten, denn nimmt man Mineralöl-, Kfz- und Tabaksteuer zusammen, ergibt sich 2000 ein Steueraufkommen von etwa 111 Milliarden DM. (3) Die dem Aufkommen nach wichtigste Steuer ist die Einkommensteuer. Sie wird auch als "Königin der Steuern" bezeichnet. Dieses Attribut bezieht sich zum einen auf die Ergiebigkeit der Steuerquelle und zum anderen auf die Gerechtigkeit der Einkommensteuer als bester Verwirklichung des Leistungsfähigkeitsprinzips. Die Lohnsteuer ist die ergiebigste Erscheinungsform der Einkommensteuer. Die Lohnsteuer ist keine eigenständige Steuer, sondern nur eine besondere Form der Erhebung der Einkommensteuer bei Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit. Die Besonderheit besteht darin, dass die Lohnsteuer vom Arbeitgeber von Einkommen einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen ist.




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