Horoskope gegen Bezahlung

Geschrieben von Nico am 05. November 2004 22:22:18:

Hallo!

Wenn man beruflich Horoskope erstellt und sich diese Arbeit bezahlen lässt, ist man denn verpflichtet gegenüber des Finanzamtes alle Einnahmen durch Rechnungen belegen zu müssen? Oder kann man auch z.B. aufschreiben: Einnahmen 10.10.04 Horoskope 100,- EUR und dies bei Finanzamt so einreichen? Es geht mir darum, ob man die Annonymität der Kunden wahren kann?

vielen Dank für Eure Info,

gruss

Hoffe das ist nicht zu off topic


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