Re: Horoskope gegen Bezahlung

Geschrieben von Bonnie am 06. November 2004 09:33:16:

Als Antwort auf: Re: Horoskope gegen Bezahlung geschrieben von Bonnie am 06. November 2004 09:24:57:

>Hallo Johannes,
>Freiberuflichkeit wird in Deutschland nach einem Katalog von Berufen anerkannt. Du mußt einen bestimmten Beruf haben, um freiberuflich arbeiten zu können.
>Liebe Grüsse, Bonnie

Ich würde übrigens empfehlen, wenn es strittig ist, ob man zu den freien Berufen zählt, gleich von Anfang an die Gewerbesteuer zu zahlen. Denn sie vermindert die Einkommensteuer. Man zahlt also weniger Einkommensteuer, es ist im Grunde egal, ob man nun die Gewerbesteuer zahlt oder nicht. Aber wenn das Finanzamt nach zig Jahren drauf kommt, daß man doch die Gewerbesteuer hätte zahlen müssen, dann muß man hohe Summen nachzahlen, ohne daß man es auf die Einkommensteuer anrechnen kann.
Ich kenne einige solche Fälle ! Also Vorsicht.
Liebe Grüsse, Bonnie



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