Re: Horoskope gegen Bezahlung

Geschrieben von Dunkelelbin am 05. November 2004 23:19:38:

Als Antwort auf: Re: Horoskope gegen Bezahlung geschrieben von Nico am 05. November 2004 23:10:02:

>Hallo!
>Weil ich ein ehrlicher Mensch bin.
>gruss

Hallo,

dann brauchst Du einen Gewerbeschein. Du kannst für das erste Kalenderjahr die Befreiung von der UST beantragen, dann musst Du nur Einkommensteuer zahlen ab einem gewissen Umsatz.

Führe auf jeden Fall ein Kassenbuch, wo Du vermerkst, wann und wieviel Du eingenommen hast;)

Grüße
Dunkelelbin*



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