Re: Horoskope gegen Bezahlung
Geschrieben von Johannes am 05. November 2004 23:52:11:
Als Antwort auf: Re: Horoskope gegen Bezahlung geschrieben von Dunkelelbin am 05. November 2004 23:41:36:
> da bin ich mir eben nicht ganz sicher. Finanzämter sehen das häufig als
> Dienstleistung die leider wie ein Gewerbe behandelt wird.
Hallo Dunkelelbin,
das stimmt, sicher kann man bei denen nie sein...
> Im Endeffekt ist es gleich, UST muss er spätestens nach einem Kalenderjahr
> ohnehin zahlen und die damit verbundenen Voranmeldungen abgeben, ebenso EST.Wenn man zuviel Umsätze hat, dann wird bei einem Gewerbe auch noch Gewerbesteuer fällig, bei der freiberuflichen Tätigkeit nicht.
> Das Beste wird sein, direkt beim zuständigen FA anzurufen und dort
> nachzufragen;)Den Unterschied dürfte sein, ob jemand nur ein Programm mit den Daten füttert und den Ausdruck verkauft (das wäre dann wirklich gewerblich), oder ob man es als Lebensberatung mit Horoskopunterstützung anbietet und das alleine macht (davon war ich ausgegangen).
Aber es stimmt schon, fragen ist besser. Finde es gut, daß Nico da ehrlich sein möchte, auch wenn ich bei Horoskopen generell etwas skeptisch bin.
Gruß
Johannes
- Re: Horoskope gegen Bezahlung Bonnie 06.11.2004 09:24 (1)
- Re: Horoskope gegen Bezahlung Bonnie 06.11.2004 09:33 (0)