Re: Horoskope gegen Bezahlung

Geschrieben von Johannes am 05. November 2004 23:37:34:

Als Antwort auf: Re: Horoskope gegen Bezahlung geschrieben von Nico am 05. November 2004 23:28:49:

> Es muss aber im Kassenbuch nicht vermerkt werden, für wen das Horoskop
> gemacht wurde?

Hallo Nico,

das weiß beim Lebensmittelladen um die Ecke auch niemand, und auch Kleinrechnungen eines Handwerkers werden oft ohne Namen gestellt.

Bei Rechnungen ist es wichtig, sie fortlaufend zu nummerieren, um die Vollständigkeit zu gewährleisten. Der Name ist nur dann wichtig, wenn jemand die Rechnung bei der Steuer einsetzen will, dann mußt Du auch noch Deine Steuernummer mit angeben. wenn derjenige aber keine Rechnung will, dann denke ich, bist Du wie ein Stand auf dem Markt, der ja auch nur ein Kassenbuch führt, aber meist keine Rechnungen schreibt.

Gruß

Johannes



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