Re: Horoskope gegen Bezahlung
Geschrieben von Dunkelelbin am 05. November 2004 23:41:36:
Als Antwort auf: Re: Horoskope gegen Bezahlung geschrieben von Johannes am 05. November 2004 23:24:22:
>> dann brauchst Du einen Gewerbeschein. Du kannst für das erste Kalenderjahr
>> die Befreiung von der UST beantragen, dann musst Du nur Einkommensteuer
>> zahlen ab einem gewissen Umsatz.
>
>Hallo Dunkelelbin,
>ist das nicht eine Typisch freiberufliche Tätigkeit?
>Gewerbe wird in der Regel definiert als eher mechanische Tätigkeit (Handel bzw. andere für sich arbeiten lassen), bei der freiberüflichen Tätigkeit steht die eigene geistige Leistung im Mittelpunkt.
>Beispiel Übersetzer: Ein Einzelübersetzer ist freiberuflich tätig. Wenn er (teilweise) Kollegen beauftragt und nicht alles selbst kontrollieren kann, wird es gewerblich. So lange es aber seine eigene geistige Leistung ist, bleibt er Freiberufler, was steuerlich besser ist.
>Gruß
>JohannesHallo Johannes,
da bin ich mir eben nicht ganz sicher. Finanzämter sehen das häufig als Dienstleistung die leider wie ein Gewerbe behandelt wird.
Im Endeffekt ist es gleich, UST muss er spätestens nach einem Kalenderjahr ohnehin zahlen und die damit verbundenen Voranmeldungen abgeben, ebenso EST.Das Beste wird sein, direkt beim zuständigen FA anzurufen und dort nachzufragen;)
Grüße
Dunkelelbin*