Re: Horoskope gegen Bezahlung und der Staat verdient mit, weil du es willst
Geschrieben von TaiPan am 06. November 2004 00:58:
Als Antwort auf: Horoskope gegen Bezahlung geschrieben von Nico am 05. November 2004 22:22:18:
Hossa,
da muss ich doch bitte auch noch meinen senf dazu geben.
mit deiner erstellung von horoskopen hast du keine einkünfte
aus gewerbebetrieb, sondern du hast einkünfte aus einer freiberuflichen tätigkeit, sofern du das horoskop mit eigenen worten deutest.
also kein computerprogramm, denn dann hättest du einkünfte aus gewerbetrieb.definition freiberufliche tätigkeit: part 1
künstlerische, schriftstellerische, wissenschaftliche, unterrichtende
oder erzieherische tätigkeit.es liegt z.b eine schriftstellerische tätigkeit vor, wenn eigene gedanken mit mitteln der sprache ausgedrückt werden.
dies ist bei einer schriftlichen horoskopdeutung der fall
( nochmal: kein computerprogramm )wissenschaftliche liegt z.b. vor wenn eine vortrags- und lehrtätigkeit ausgeübt wird. vermitteln von wissen und fähigkeit ist der zweck unterrichtender tätigkeit.
usw usw
du siehst, du hast genügend argumente für " freiberufliche tätigkeit ", solltest du vom finanzamt hintertupfing wider erwarten als gewerbetrieb eingestuft werden, da selbst die mitarbeiter der finanzämter in der regel nicht richtig bescheid wissen.
hierauf solltest du zunächst mal den größten wert legen, was aber kein problem bedeutet.
hat dann alles gut geklappt musst du nicht den gewinn durch betreibsvermögensvergleich ermitteln, da du somit nicht der buchführung unterliegst.
der gewinn ist dann ausschließlich durch überschussrechnung, welche du selbst
ohne steuerberater anfertigen kannst zu ermitteln.Beispiel: Einnahme- und Überschussrechnung im Veranlagungszeitraum
1.1.2005 bis 31.12.2005Einnahmen Ausgaben
übrigens: sofern du die horoskope " mit eigenem geist " deutest und
in schriftfom bringst übst du eine selbständige schriftstellerische
tätigkeit aus und unterliegst dem ermäßigten umsatzsteuersatz von 7%für die ersten jahre git:
umsatzsteuer wird am ende des jahres gezahlt
die einkünfte werden versteuert mit deinem persönlichen steuersatz,
da ich mal davon ausgehe, dass du auch noch einen Beruf ausübst.wünsch dir viel erfolg mit den horoskopen
hurz hurzTaiPan Abtlg.es steht in den sternen
du siehst, hier gibt es zunächst mal mit dem finanzamt zu klären
Hallo!
>Wenn man beruflich Horoskope erstellt und sich diese Arbeit bezahlen lässt, ist man denn verpflichtet gegenüber des Finanzamtes alle Einnahmen durch Rechnungen belegen zu müssen? Oder kann man auch z.B. aufschreiben: Einnahmen 10.10.04 Horoskope 100,- EUR und dies bei Finanzamt so einreichen? Es geht mir darum, ob man die Annonymität der Kunden wahren kann?
>vielen Dank für Eure Info,
>gruss
>Hoffe das ist nicht zu off topic