Re: gesetzeslage

Geschrieben von Patrone am 13. Juni 2007 16:54:55:

Als Antwort auf: gesetzeslage geschrieben von ARX am 13. Juni 2007 16:34:31:

>Hallo!
>Die Gesetzeslage ist, wie du schon geschrieben hast, regional unterschiedlich. Hier in Oesterreich ist Treibladungspulver in Kleinmengen frei erhaeltlich.
>
>lg
>ARX
>
>>Geschosse sind im übrigen bewilligungsfrei erhältlich und nicht sooo teuer, allerdings dürfte nicht das der limitierende Faktor sein, sondern das Treibladungspulver. In Deutschland brauchts dafür eine Wiederladerprüfung, natürlich ein Bedürfnis (vorher schon), also geht das nur für Jäger und Schützen, und einen sogenannten Spreng. Stoff._Schein, klingt theatralisch, ist aber so. Dann kommt jemand von der Behörde und schaut nach, ob auch genug Druckentlastungsfläche im Wiederladeraum vorhanden ist (Fenster), selbiges aber einbruchgesichert. Usw., usf., es darf nicht an ständig bewohnte Räume angrenzen, es braucht einen Pulvertresor. Ist also nur für Präzisionsschützen sinnvoll.
>>Beste Grüße vom BAldur

Servus ARX

Wie groß ist da die limitierte Menge in Östereich ? und kann man des so kaufen oder muß man den Ausweiß vorlegen, wenn ja ist der Verkauf nur für Östereicher oder auch für andere Personen der EU Staaten ?
Und wie hatt sich das Waffenrecht in Östereich seit EU Eintritt verändert?

Vielen Dank im voraus
Gruß Patrone

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