Re: gesetzeslage-
Geschrieben von detlef am 14. Juni 2007 17:27:58:
Als Antwort auf: Re: gesetzeslage- geschrieben von Patrone am 14. Juni 2007 16:03:07:
>>Wenn Du als "Nichtberechtigter" aus Deutschland in einem anderen Land Munition oder Pulver kaufst und das dann nach Deutschland verbringst, dann begehst Du eine Straftat. Der Besitz von Treibpulvern erfordert explizit den kleinen Sprengstoff-Schein. Wirst Du ohne eine solche Erlaubnis erwischt, dann kommst Du in den Knast. Der Besitz und Umgang mit Treibpulvern erfordert eine behördliche Genehmigung - basta!
>>Vorderladerpistolen und Gewehre, Zündkapseln und Geschosse sind frei erhältlich. Aber die nötigen Pulver kriegt man nur mit Erlaubnis.
>>lg
>>SF
>Danke
>Wir Bayern haben eine lange Schmuggler Tradition (grins)du bist - auf gut bayrisch - ein depp!
wenn du jetzt das naechste mal nach östrich faehrst, kannst du unter umstaenden nachher mit besuch rechnen.
es gibt dinge, die denken viele, und einige tun sie. aber man schreibt nicht darueber.gruss,detlef
Antworten:
- Re: gesetzeslage- Patrone 15.06.2007 07:31 (0)