Re: gesetzeslage-

Geschrieben von Patrone am 15. Juni 2007 07:31:05:

Als Antwort auf: Re: gesetzeslage- geschrieben von detlef am 14. Juni 2007 17:27:58:

>>>Wenn Du als "Nichtberechtigter" aus Deutschland in einem anderen Land Munition oder Pulver kaufst und das dann nach Deutschland verbringst, dann begehst Du eine Straftat. Der Besitz von Treibpulvern erfordert explizit den kleinen Sprengstoff-Schein. Wirst Du ohne eine solche Erlaubnis erwischt, dann kommst Du in den Knast. Der Besitz und Umgang mit Treibpulvern erfordert eine behördliche Genehmigung - basta!
>>>Vorderladerpistolen und Gewehre, Zündkapseln und Geschosse sind frei erhältlich. Aber die nötigen Pulver kriegt man nur mit Erlaubnis.
>>>lg
>>>SF
>>Danke
>>Wir Bayern haben eine lange Schmuggler Tradition (grins)
>du bist - auf gut bayrisch - ein depp!
>wenn du jetzt das naechste mal nach östrich faehrst, kannst du unter umstaenden nachher mit besuch rechnen.
>es gibt dinge, die denken viele, und einige tun sie. aber man schreibt nicht darueber.
>gruss,detlef

Meinst i bin blöd und weiß dass net,abgesehen davon hab ich eh grad kein Geld.
(ich wollte doch blos ein Paar Herrn derblecken die hocken sich warscheinlich immer noch den Arsch in Östereich ab und warten auf mich)
------grins----

Gruß Patrone

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