Re: gesetzeslage
Geschrieben von BAldur am 13. Juni 2007 20:41:43:
Als Antwort auf: Re: gesetzeslage geschrieben von ARX am 13. Juni 2007 20:32:03:
Hallo, ARX,
>Schrotflinten KAT D unterliegen keinerlei Beschraenkung
sie werden aber auch nur gegen Vorlage einer österreichischen Adresse abgegeben...
Die Rechtslage im Vergleich zur Schweiz ist recht ähnlich, wobei der hauptsächliche Unterschied in der mengenmäßigen Beschränkung Österreichs liegen dürfte, den die Schweiz bislang (!) so noch nicht kennt (www.protell.ch), es liegt aber eine EU-konforme Anpassung aufgrund des Schengenvertrages für 2008 in der Luft. :-(
Das AUGz ist übrigens recht empfehlenswert..,...
Beste Grüße vom BAldur
Antworten:
- AUGz ARX 13.06.2007 21:22 (0)