Re: gesetzeslage-
Geschrieben von Patrone am 14. Juni 2007 16:03:07:
Als Antwort auf: Re: gesetzeslage- geschrieben von Starfire am 14. Juni 2007 15:37:48:
>Wenn Du als "Nichtberechtigter" aus Deutschland in einem anderen Land Munition oder Pulver kaufst und das dann nach Deutschland verbringst, dann begehst Du eine Straftat. Der Besitz von Treibpulvern erfordert explizit den kleinen Sprengstoff-Schein. Wirst Du ohne eine solche Erlaubnis erwischt, dann kommst Du in den Knast. Der Besitz und Umgang mit Treibpulvern erfordert eine behördliche Genehmigung - basta!
>Vorderladerpistolen und Gewehre, Zündkapseln und Geschosse sind frei erhältlich. Aber die nötigen Pulver kriegt man nur mit Erlaubnis.
>lg
>SFDanke
Wir Bayern haben eine lange Schmuggler Tradition (grins)
Antworten:
- Re: gesetzeslage- detlef 14.06.2007 17:27 (1)
- Re: gesetzeslage- Patrone 15.06.2007 07:31 (0)