gesetzeslage

Geschrieben von ARX am 13. Juni 2007 16:34:31:

Als Antwort auf: Re: zu munition geschrieben von BAldur am 13. Juni 2007 15:53:57:

Hallo!

Die Gesetzeslage ist, wie du schon geschrieben hast, regional unterschiedlich. Hier in Oesterreich ist Treibladungspulver in Kleinmengen frei erhaeltlich.

lg
ARX

>Geschosse sind im übrigen bewilligungsfrei erhältlich und nicht sooo teuer, allerdings dürfte nicht das der limitierende Faktor sein, sondern das Treibladungspulver. In Deutschland brauchts dafür eine Wiederladerprüfung, natürlich ein Bedürfnis (vorher schon), also geht das nur für Jäger und Schützen, und einen sogenannten Spreng. Stoff._Schein, klingt theatralisch, ist aber so. Dann kommt jemand von der Behörde und schaut nach, ob auch genug Druckentlastungsfläche im Wiederladeraum vorhanden ist (Fenster), selbiges aber einbruchgesichert. Usw., usf., es darf nicht an ständig bewohnte Räume angrenzen, es braucht einen Pulvertresor. Ist also nur für Präzisionsschützen sinnvoll.
>Beste Grüße vom BAldur


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