Re: gesetzeslage-

Geschrieben von Patrone am 14. Juni 2007 07:08:36:

Als Antwort auf: Re: gesetzeslage geschrieben von Patrone am 14. Juni 2007 07:05:14:

>>)
>>Hallo!
>>Meines Wissens 3kg
>>Verkauft wird es an Personen ueber 18 oder 21, Das Verbringen in ein anderes EU-LAnd ist nur mit Genehmigung von Quell und Zielland erlaubt.
>>Das Waffengesetz in Oesterreich ist um vieles restriktiver geworden, entsprechend den Plaenen der Freimaurer.
>>(ja, ja Verschwoerungstheorie ich weiss)
>>Es sind immer wieder Bestrebungen im Gange den privaten Waffenbesitz zu verbieten, bis jetzt konnte das noch immer abgewehrt werden. Insgesamt gesehen ist die Rechtslage hier besser als in D, aber schlechter als in der CH. Interessensvertretung fuer Legalwaffenbesitzer--> www.iwoe.at
>>
>>frueher waren Halbautomatische Langwaffen (KAT B) frei erhaeltlich, jetzt WBK pflichtig
>>Repetiergewehre (Kat C) sind es nach wie vor, es gibt nur Meldepflicht.
>>Faustfeuerwaffen sind auch KAT B, also Genehmigungspflichtig. Genehmigung fuer 2 Stk kriegt man bei Unbescholtenheit und absolviertem Psychotest. Als aktiver Schuetze kann man je nach Behoerde die Plaetze erweitern.
>>Schrotflinten KAT D unterliegen keinerlei Beschraenkung
>>
>>Groessere Mengen an Waffen (>=20Stk) und/oder Munition (>=5000Stk) muessen der Behoerde unter Angabe einer Begruendung seperat gemeldet werden. Dafuer werden dann gewisse Auflagen bezueglich Verwahrung erteilt.
>>
>> lg
>>ARX
> Danke Hast sehr geholfen
>Gruß Patrone

Ps dam fällt mer no ei-
"Das Verbringen in ein anderes EU-LAnd ist nur mit Genehmigung von Quell und Zielland erlaubt."

Heist des jetzt wenn ich zb aus Bayern nach Östereich in a Waffengeschäft geh könnte ich diese ohne weiteres kaufen oder brauch ich da an Schrieb?

LG Patrone

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