Re: Geldumlaufgebühr und Geldentwertung nicht verwechseln

Geschrieben von Bonifatius am 02. November 2006 15:46:27:

Als Antwort auf: Geldumlaufgebühr und Geldentwertung nicht verwechseln geschrieben von Georg am 02. November 2006 13:08:39:

>Im Gegenteil.
>Bei umlaufgesichertem Geld sind sowohl Inflation als auch der Zinssatz bei 0
>daraus folgt: absolute Stabilität


Lieber Georg,

wie kommst du auf einen Zins von Null Prozent? Du willst mir Geld leihen, ohne dass ich dafür etwas zahle? Oder ich soll genau soviel Zins zahlen, wie dein Geld jedes Jahr entwertet wird / Gebühr kostet?

Zins steht als Größe nicht fest, sondern ist ein Ergebnis von Angebot und Nachfrage. Wie willst du dabei auf Null kommen?

>Die Geldumlaufgebühr stellt keine Geldentwertung dar!!

Nein? Wenn ich im Dezember Scheine bekomme, die am 31.12. ihre Gültigkeit verlieren, wer zahlt dann die Gebührenmarke, damit ich sie am 1.1. noch nutzen kann? Falls ich mir den alten Schein am 30.12. andrehen lasse und nicht mehr am 31.12. loswerde, dann muss ich die 5% doch selbst zahlen, oder? ("Den letzten beißen die Hunde").

>Außerdem betrifft die Geldumlaufgebühr nur liquide Mittel,
>keine langfristig gebundenen Geldguthaben.

Das ist wieder die Frage nach dem Zinssatz. Wenn wenig Geld da ist, aber viele kaufen/investieren wollte, dann steigt der Zins. Ist zuviel Geld da, geht die Bank mit dem Zins runter. Warum sollte das nicht mehr gelten, nur weil die Scheine am Jahresende 5% ihres Werts verlieren?

>Jeder kann also der Geldumlaufgebühr entkommen, indem er entweder konsumiert, investiert
>oder sein Geld in ein langfristig gebundenes Geldguthaben umwandelt, welches dann abso-
>lut stabil ist.

Bei der absoluten Stabilität habe ich Vorstellungsschwierigkeiten (siehe oben), aber ansonsten ist das doch genau wie heute. Wir haben zwar keine Geldumlaufgebühr, dafür aber eine Inflation in vergleichbarer Höhe. Um dem Wertverlust meines Geldes zu entkommen, muss ich "konsumieren, investieren oder mein Geld langfristig anlegen" (sprich jemand anderen investieren lassen, der mir dafür eine Gebühr=Zins zahlt).


Und noch eine Anmerkung zum oft kritisierten Zinseszins: Wenn du dir Geld für 10 Jahre leihst, dann wirst du (auf 10 Jahre gerechnet) mehr Gesamtkosten haben, als wenn du das Geld nur 1 Jahr leihst. Das würdest du sicher auch so sehen, dass jemand, der dir dein Geld schon nächste Woche zurückzahlt, weniger Kosten dafür hat als jemand, der es dir erst nach 10 Jahren zurückgeben will. Du willst dann sicherlich mehr dafür haben, denn in dieser Zeit kannst du ja nicht selbst konsumieren oder investieren, sondern teilst dir den Ertrag mit dem, der es geliehen hat.

Mein Punkt dabei: Der Gesamtzins (die Gesamtkosten) ergibt sich nicht nur aus dem Betrag, sondern auch daraus, wie lange du das Geld leihen willst. Wie ist das nun mit dem Zinseszins?

Wenn du mir 100 Taler leihst, dann willst du nach einem Jahr 105 Taler zurück, oder auch 110 Taler, eben je nach Angebot und Nachfrage oder dem Risiko, das du siehst, wenn ich mir Geld leihe. Du hast dann also nicht mehr 100 Taler, sondern vielleicht 10 Taler mehr, die du ebenfalls verleihen kannst. Auf die 100 Taler bekommst du im nächsten wieder 10 Taler Zins, auf die 10 Taler nochmal 1 Taler. Was aber, wenn ich dir die 100 Taler nach einem Jahr nicht zurückgebe? Dann wirst du das Geld, das du ansonsten von jemand anderem bekommen hättest, von mir fordern, und genau das ist dann Zinseszins. Warum sollte ich das auch nicht zahlen, wenn ich dir dein Geld nach der Leihperiode (auf die sich der Zinsbetrag bezieht!) nicht zurückzahle?

Wo ich mit dir völlig überstimme: Durch die Gesamtverschuldung, wie sie sich entwickelt hat, ist der Zinseszins inzwischen eine Katastrophe.

Nur, das liegt nicht am Verleiher, der die Leihgebühr verlangt, sondern daran, dass die Kredite nicht am Jahresende zurückgezahlt werden. Würden Kredite immer am Jahresende zurückgezahlt, dann könnte man von echten Kosten sprechen, die man vorher überschlägt und dann einmalig zahlt. Das Problem ist aber, dass zum Jahresende oft weder das Leihbetrag noch die Leihgebühr gezahlt werden, und so schaukelt sich das hoch. Grundproblem ist also die (nicht zurückgezahlte) Verschuldung, nicht der Zins (die Leihgebühr) an sich.

Gruß in die Runde

B.


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