Re: Krankenkasse
Geschrieben von Johannes am 01. April 2005 00:45:54:
Als Antwort auf: Krankenkasse geschrieben von sequemhe am 31. März 2005 20:11:24:
> Wir haben bisher die Erfahrung gemacht das wir erst „rausgeworfen“ wur-
> den nachdem wir nachweisen konnten wo bzw. ob wir wo anders versichert
> waren. Konnten wir das nicht nachweisen mußten wir wie du schon be-
> schrieben hast eine Pflichtversicherung eingehen.
Hallo sequemhe,
ganz verstehe ich das jetzt nicht. Ich bin selbständig und hatte in der Vergangenheit teilweise Rückstände bei meiner Krankenkasse, und da mußte ich mich etwas mit der Problematik beschäftigen.
Als Angestellter bist Du automatisch über Deinen Arbeitgeber versichert, da kommst Du nicht raus, es sei denn, Du bist über der Verdienstgrenze. Aber als Angestellter hat man auch die Zahlungsprobleme nicht, denn dafür hat ja der Chef die Verantwortung.
Wer nicht als Angestellter in der Pflichtversicherung ist, der kann sich freiwillig versichern. Und, wie der Name schon sagt, die freiwillige Mitgliedschaft ist eine freiwillige Mitgliedschaft. Bist Du mit zwei Beiträgen ganz oder auch nur teilweise im Rückstand, dann ist die Krankenkasse verpflichtet, Dir die Mitgliedschaft zu kündigen und, noch schlimmer, es darf Dich keine gesetzliche Kasse mehr als freiwilliges Mitglied aufnehmen. Dieses Anrecht hast Du erst wieder, nachdem Du mindestens 6 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet hast.
Das mit dem nicht austreten dürfen und gleichzeitig Zahlungsschwierigkeiten verstehe ich also nicht. Hatte hier der Arbeitgeber versucht, die Zahlungspflicht auf Dich abzuwälzen? Denn wenn Du eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit hast, dann hat der Chef die Verantwortung für die Zahlung. Hast Du keine solche Tätigkeit, kannst Du Dich nur freiwillig versichern - und sehr schnell aus dem Netz rausfallen, wenn Du auch nur ein oder 2 Monate im Rückstand bis (die Kassen scheinen das unterschiedlich zu sehen, das echte Problem beginnt im Prinzip ab einem Tag über einem Monat Zahlungsrückstand).
> Wir wurden verpflichtet diese zu zahlen es sei denn wir hätten uns dazu
> durchringen können Privatinsolvenz an zu melden . In einem solchen fall
> darfst du aber sechs Jahre lang keine Einkünfte haben.Natürlich darfst Du Einkünfte haben, das wird sogar von Dir erwartet! Allerdings bist Du verpflichtet, diejenigen Einkünftige, die das Existenzminimum übersteigen, zur Schuldentildung zu verwenden. Wenn Du nach 6 oder 7 Jahren nicht alles tilgen konntest, dann wird Dir der Rest als Belohnung für Deine Bemühungen erlassen und Deine Gläubiger müssen auf den Rest verzichten.
> AOK, Barmer und IKK können nach unseren bisherigen Erfahrungen durchaus
> Nachzahlungen fordern bzw. sogar gerichtlich damit drohen – solche
> Nachzahlungen können sich auf mehrere Jahre rückwirkend beziehen ( so
> ist es einem Freund von mir gegangen ) .Hier habe ich wieder die gleiche Frage, wie solch ein Rückstand passieren kann. Warst Du Angestellter, dann hatte der Chef die Zahlungspflicht. Warst Du selbständig, dann wirst Du rausgeworfen, wenn Du nicht einen Ansatzpunkt findest, um wieder reinzukommen (kann gerne diversen Schriftverkehr kopieren, falls das mal jemand brauchen sollte).
Anders sieht die Sache aus, wenn Du selbst Arbeitgeber bist, da sind die Kassen gnadenlos. Denn wenn Du hier die Beiträge für Deine Angestellten nicht abführst, dann können sie Dir sogar wegen Unterschlagung drohen, und auf diese Weise können sich auch tatsächlich Rückstände über viele Jahre anhäufen.
Eine Pflicht, in einer Krankenkasse zu sein, gibt es nur, wenn Du eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit hast, ansonsten hast Du nur die Möglichkeit zur freiwilligen Versicherung. Das wird auch deutlich an den Sozialhilfeempfängern, deren Arztbesuche teilweise vom Sozialamt bezahlt werden, denn wenn Du bei Eintritt der Sozialhilfebedürftigkeit in keiner Kasse warst, bist Du, wie schon gesagt, draußen aus dem System. Deshalb ist es im eigenen Interesse wichtig, bei echten Zahlungsproblemen rasch zum Sozialamt zu gehen und auf die drohende Kündigung hinzuweisen. Meines Wissens nach übernehmen die nämlich lieber den Mindestbetrag, als selbst die realen Kosten zu tragen - aber wenn Du draußen bist, dann geht das nicht mehr.
> Erst bei einer privaten Insolvenz ist man dann davon befreit - also
> diese Erfahrung haben wir/ Freude von uns jetzt gemacht - nagel mich
> bitte nicht darauf fest, das das generell so ist Von der Pflicht zur Krankenkasse bist Du generell frei, wenn Du keine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit hast. Hast Du Schulden bei der Krankenkasse aufgehäuft, so kommen die zu den anderen Schulden. Du zahlst also nicht mehr an die Krankenkasse für Deine alten Beiträge. In sofern bist Du einerseits davon befreit, aber andererseits bekommt jeder Gläubiger einen Anteil aus Deinen Rückzahlungen.
Also: Die Insolvenz befreit von keiner Zahlungspflicht, die Zahlungen werden nur anders verteilt oder ggf. zum Schluß erlassen. Fällt in dieser Zeit die Krankenversicherung weg, so hat das andere Gründe.
Zur Insolvenz kann ich nichts aus eigenen Erfahrungen beitragen, habe mich aber wegen ein paar Leuten etwas mit diesem Problem beschäftigt. Ich schrieb das jetzt aber mehr wegen der Krankenkasse, da das ja sicher ein Problem für viele ist, die auf dem Weg sind, Selbstversorger zu werden.
Über eines sollte man sich allerdings klar sein: Wenn man es nicht mal schafft, den Mindestsatz in einer gesetzlichen Kasse zu bezahlen, dann sollte man sich sehr überlegen, ob die selbständige Tätigkeit denn überhaupt tragfähig ist. Wer die Krankenkasse nicht zahlen kann, der ist recht sicher auch unter dem Betrag, an dem er Steuern zahlen muß, sprich, er bekommt viele Leistungen aus dem Gesamtsystem (Schule, Straßen, Polizei/Feuerwehr, notfalls medizinische Hilfe über das Sozialamt, ...), zahlt aber nichts ein. Das kann passieren, da will ich gar nichts sagen, aber wenn man nur profitiert, ohne auch an die Gesamtgemeinschaft geben zu können, dann sollte man sich die Frage stellen, ob das tatsächlich Selbstversorgung / autarkes Leben ist. Keinesfalls als Vorwurf, sondern einfach als realistische Bestandsaufnahme.
Gruß
Johannes
- Re: oha !! werner 01.4.2005 03:53 (22)
- Re: oha !! sequemhe 02.4.2005 12:56 (21)
- Re: oha !! *seufz* Donni 02.4.2005 22:39 (20)
- Re: oha !! *seufz* Tawa 03.4.2005 09:04 (0)
- Re: Krankenversicherung Eva 03.4.2005 08:53 (17)
- Re: Krankenversicherung Tawa 03.4.2005 09:07 (16)
- mit Sicherheit ! werner 03.4.2005 13:57 (15)
- krankenversicherung !!! Bernhard 20.7.2005 17:15 (12)
- HAB WAS GEFUNDEN ! Bernhard 26.7.2005 14:33 (0)
- Re: krankenversicherung !!!...und ohne??? kasi 21.7.2005 13:39 (3)
- Re: Krankenversicherung !!!...und ohne??? Johannes 21.7.2005 19:05 (2)
- Re: Krankenversicherung !!!...und ohne??? kasi 22.7.2005 11:46 (1)
- Re: Krankenversicherung !!!...und ohne??? bernhard 26.7.2005 12:21 (0)
- Re: krankenversicherung !!! E-Techniker 21.7.2005 11:54 (1)
- Re: krankenversicherung !!! bernhard 26.7.2005 12:25 (0)
- Re: krankenversicherung !!! quink 21.7.2005 09:37 (1)
- Re: krankenversicherung !!! bernhard 26.7.2005 13:16 (0)
- Re: Krankenversicherung !!! Guerrero 20.7.2005 22:36 (1)
- Re: Krankenversicherung !!! bernhard 26.7.2005 13:35 (0)
- Re: krankenversicherung !!! Starfire 20.7.2005 20:04 (0)
- Re: mit Sicherheit ! Tawa 03.4.2005 16:34 (1)
- wenn das schon soviele sind, haben wir wohl schon über 10% ohne KV (owT) werner 03.4.2005 19:42 (0)
- Warum mußte ich die Versichertenkarte abgeben, als ich mich selbstständig machte werner 03.4.2005 02:02 (0)