Menschenrechte und Islam

Geschrieben von Freiwild am 06. November 2002 03:03:14:

Als Antwort auf: Islam - der andere Feminismus (II) und eine alte Prophezeiung geschrieben von Salim am 06. November 2002 00:55:29:

Hallo Salim,


nimm doch bitte mal Stellung zu folgendem Text


10 Jahre Kairoer Erklärung für Menschenrechte
-Islamische Staaten mißachten die eigenen Ziele

von Karl Hafen

Am 5. August 1990 verkündeten mehr als 50 Außenminister islamischer Staaten im Namen der Mitglieder der Islamischen Konferenz die "Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam". In der Präambel der 25 Artikel umfassenden Erklärung betonen die Autoren, daß die grundlegenden Rechte und Freiheiten "verbindliche Gebote Gottes" seien und deshalb jeder Mensch individuell für ihre Einhaltung verantwortlich und deren Mißachtung und Verletzung eine schreckliche Sünde sei. Laut Artikel 1 sind alle Menschen "gleich an Würde, Pflichten und Verantwortung, und das ohne Ansehen von Rasse, Hautfarbe, Sprache, Geschlecht, Religion, politischer Einstellung, sozialem Status oder anderen Gründen". Das klingt ähnlich der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948, die Grundlage für das Menschenrechtsverständnis westlicher Demokratien ist. Doch in weiteren Artikeln löst sich diese Ähnlichkeit in einen Gegensatz auf. Denn laut Artikel 25 unterstehen alle Rechte und Freiheiten der islamischen Scharia (religiöses Gesetz), welche als "die einzig zuständige Quelle für die Auslegung und Erklärung jedes einzelnen Artikels dieser Erklärung" bezeichnet wird.

In der Präambel der Kairoer Erklärung wird die islamische Gesellschaft auch als die beste von Gott geschaffene Nation beschrieben. Sie soll die durch Konkurrenzstreben und Ideologien verwirrte Menschheit führen und die Lösung der ständigen Probleme der materialistischen Zivilisation übernehmen. Die Unterzeichner der Erklärung wollten daher ihren Beitrag zu dem Bemühen der Menschheit leisten, die Menschenrechte zu sichern, den Menschen vor Ausbeutung und Verfolgung zu schützen und seine Freiheit und sein Recht auf ein würdiges Leben im Einklang mit der islamischen Scharia zu bestätigen.

Töten, wenn die Scharia es fordert
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So wird in Artikel 2 der Kairoer Erklärung das Recht eines jedem Menschen auf Leben garantiert. Es ist demnach verboten, einem anderen das Leben zu nehmen; der Zusatz allerdings relativiert: außer wenn es die Scharia verlangt. Auch das Recht auf körperliche Unversehrheit wird garantiert, und jeder Staat ist verpflichtet, es zu schützen. Doch auch dieses Recht darf gebrochen werden, wenn ein von der Scharia vorgeschriebener Grund vorliegt. Es wird somit deutlich, daß die Kairoer Erklärung nicht wirklich Menschenrechte nach dem Verständnis der Erklärung von 1948 garantiert, sondern sie vielmehr in Verbindung mit der Scharia gezielt umdeutet. Ist diese Erklärung dadurch nicht gerade als Einfallstor für die Scharia in solchen Ländern zu verstehen, die nicht zum vorderasiatischen Kernland des Islam gehören?


Die Menschenrechte werden umgedeutet
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Denn die Kairoer Erklärung richtet sich nicht nur an Muslime, die in islamischen Gesellschaften leben, sondern sie gilt auch für die Nicht-Muslime, und darüberhinaus für alle, die noch nicht in der islamischen Gesellschaft leben. Geht man davon aus, daß die vorderasiatischen islamischen Gesellschaften, in denen die Scharia Gesetzesgrundlage ist, eine solche Erklärung nicht brauchen, so kann die Frage erlaubt sein, für wen diese islamische Menschenrechtsumdeutung geschrieben wurde. Läßt sich die Zunahme radikal-islamischer Übergriffe auf Nicht-Muslime in den 90er Jahren außerhalb der islamischen Geburtsstaaten Vordeasiens möglicherweise auf diese feierliche Erklärung zurückführen? Eine "Menschenrechtserklärung" als Grundlage für Menschenrechtsverletzungen?


Terror gegen Nicht-Muslime wird durch die Scharia ethisch gerechtfertigt
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Aus der Sicht der Fundamentalisten läßt sich jede Schreckenstat gegenüber Nicht-Muslimen mit dem Hinweis auf die Menschenrechte nach dem Willen der Scharia begründen, von den Terrorhandlungen gegen Christen auf den Molukken, Philippinen und im Sudan, über die Ahmadiyya in Pakistan oder die Baha¦i im Iran, der drohenden Vollstreckung der Todesstrafe wegen Glaubensabfall ganz aktuell gegen den somalischen Flüchtling Omer Haji in Jemen oder die Verfolgung und Verhaftung von Konvertiten in den Urlaubsländern Komoren und Ägypten. Ja selbst die Entführung oder Verschleppung wie im Sudan oder in Indonesien, die diese Erklärung in Artikel 11 verurteilt, kann unter Berufung auf diese Erklärung gerechtfertigt werden. Und wie leicht ist unter Hinweis auf das Verbot der Verführung zu anderen Religionen zu erklären, daß in der Türkei seit 1923 keine Kirche mehr gebaut werden konnte oder 1997 in den Klöstern des Tur Abdin in Ostanatolien die syrisch-orthodoxe Kirchensprache quasi zwangsläufig verboten werden mußte.

Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) warnt davor, die Grund- und Menschenrechte Bedingungen zu unterwerfen, die mit der historischen und kulturellen Eigenart oder Rolle einer Gesellschaft begründet werden. Denn so würden Menschenrechte als Herrschafts- und Propagandamittel instrumentalisiert. Die IGFM fordert nachdrücklich dazu auf, Verbrechen an verfolgten Christen und anderen aus religiösen Gründen Verfolgten zu belegen, für deren Freiheit zu kämpfen und durch die Entlarvung der tatsächlichen Drahtzieher zu einer Veränderung beizutragen. Es ist langfristig ein Kampf für unsere eigene Freiheit.
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Salim - ich frage Dich - wo stehst Du in Sachen Menschenrecht?

Freiwild




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