Re: Malleus Maleficarum: herausgegeben 1487 d.h. vor der Reformation

Geschrieben von Honaw am 29. November 2005 12:09:58:

Als Antwort auf: Malleus Maleficarum: herausgegeben 1487 d.h. vor der Reformation geschrieben von Honaw am 29. November 2005 11:55:26:

Ergänzung:

Es gibt eine revisionistische Stroemung in der roemisch-katholischen
Kirche. Historische
Standardwerke wie die "Geschichte der Inquisition im Mittelalter" von
Charles Henry Lea wurden da als protestantische Propaganda eingestuft.

Die Argumentationsmuster sind durchschaubar. Nach mittelalterlichem Recht
lag nur die Inquisitio - das Ermittlungsverfahren - bei der Kirche. Die
eigentliche Urteilsfindung und -vollstreckung oblag der der weltlichen
Macht. Das galt formal selbst in Gegenden, wo die Kirche auch der
weltliche Herr war. Heute wird also versucht, alles auf die weltliche
Macht abzuschieben.

Es ist aber Unsinn. Die Grausamkeit des Ermittlungsverfahren bleibt weiter
in der vollen Verantwortung der Kirche. Es ist wenig bekannt, aber die
Folter war im Mittelalter bei den germanischen Voelkern weitgehend
geaechtet. Die Folter wurde erst Ende des Mittelalters auf Druck der
katholischen Kirche in ihrem Einflussbereich eingefuehrt.

Weiter war die Empfehlung der kirchlichen Ermittler an die weltliche Macht
bindend. Wer daran zweifelte, ging das Risiko ein, ebenso von der
Inquisition untersucht zu werden. Die Revisionisten scheuen sich, das
Thema des totalitaeren Anspruchs der Kirche auch nur anzufassen.

Eine Variation des Tricks ist, alles, woran die Kirche nicht offiziell als
einzige Kraft beteiligt war, dem Staat oder der Zeit anzulasten. Wenn
Wanderprediger aus den Reihen der Bettelmoenche sich als Hexen- jaeger
hervor taten, hat die Kirche doch nichts damit zu tun, nicht wahr? Und
wenn der Staat selbst einen Hexenprozess fuehrt und die Kirche nur
geistlichen Beistand liefert, ist sie doch erst recht unschuldig, oder?


Die Revisionisten weisen darauf hin, dass nicht jedes Ermittlungs-
verfahren mit der Hinrichtung, etwa als Verbrennnung, endete. Man konnte
schliesslich bereuen. Das stimmt, aber die Strafen, die dann folgten, etwa
das Einmauern, waren nicht von Pappe. Ausserdem war das Leben des Taeters
bei dem Verdacht des Rueckfalls verwirkt. Eine Hoffnung auf Gnade gab es
dann nicht mehr.



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