Re: Man könnte den falschen Eindruck bekommen...

Geschrieben von Johannes am 18. Juli 2005 23:37:28:

Als Antwort auf: Man könnte den falschen Eindruck bekommen... geschrieben von Guerrero am 18. Juli 2005 22:09:13:

> Die CDU-CSU-FDP haben diesem Gesetz zugestimmt.

Hallo Guerrero,

das macht es keineswegs besser.

> Die "Deportation" betrifft zum Beispiel einen Deutschen,
> der in England eine Straftat, zum Beispiel
> Totschlag oder schweren Raub und ähnliche kriminelle Handlungen begangen hat.

Die Frage ist nicht, ob er es begangen hat, sondern ob es dessen verdächtigt wird. Daß die Liste der möglichten Straftaten viel weiter gefaßt es als nur Kapitalverbrechen, habe ich hier (http://f23.parsimony.net/forum53379/messages/150322.htm) geschrieben, auch über die Gefahren, die exponierten Leuten daraus erwachsen könnten.

> Der kann dann (muss nicht) auf Grund eines Auslieferungsantrages

Doch, er muß ausgeliefert werden, sofern die formalen Bedingungen erfüllt sind. Noch nie durfte in der BRD ein Deutscher ans Ausland ausgeliefert werden. Das ist völlig neu und unverständlich, denn all die genannten Taten könnten auch hier, nach deutschen Gesetzen, bestraft werden. Und die Begründung, es sollten Schlupflöcher geschlossen werden, die zur Straffreiheit führen könnten, ist grotesk: Wenn schon die Staaten nicht in der Lage sind, die Gesetze zu vereinheitlichen und Taten gleichmäßig zu bestrafen, wie sollen wir dann in der Lage sein, die ausländischen Gesetze zu beachten?

Hier eine Broschüre einer Seite aus der Schweiz:

http://www.euhaftbefehl.info/ehb/dokumente/eu-haftbefehl_dossier.pdf

Der Text zeigt gut die Schwachpunkte auf, zieht allerdings manchmal Schlüsse, die nicht völlig zwingend sind. Wer sich zum Thema einlesen will, sollte ihn unbedingt lesen.

Gruß

Johannes


Antworten: