Re: Reichsarbeitsdienstgesetz.

Geschrieben von Guerrero am 28. September 2004 13:22:05:

Als Antwort auf: Reichsarbeitsdienstgesetz geschrieben von Justice am 28. September 2004 12:17:52:

----------------------------------------------------------------------------

Buen día.

Wenn du vom Staat Geld willst,
(und arbeitsfähig bist und noch keine 25 Jahre alt)
und nur dann,
hat die Agentur für Arbeit alles zu versuchen, dir eine Arbeit bzw.
wenn du keinen Beruf hast,
dir auch eine Ausbildugsmöglichkeit zu verschaffen.
Und du kannst das annehmen,
oder kannst es auch ablehnen.
Dann bekommst du eben kein Geld vom Staat.

Und das ist für dich vergleichbar
mit den Nationalsozialistischen Gesetzen zum Arbeitsdienst?

Mein Onkel hat mir erzählt wie es ihm
im Arbeitsdienst erging.

Aufstehen um 4 Uhr.
Zu Bett gehen um 22 Uhr.
Arbeitszeit 6 Tage pro Woche täglich ca. 15 Stunden.
Jeden Tag hungern,
da die Verpflegung sehr gering war.
Schwerste körperliche Arbeiten.
Schärfste Disziplin und entsprechende "Bestrafungen"
gegen Verstöße der Disziplin.
Mein Onkel war als junger, zäher Bauer
das harte Arbeiten gewöhnt.
Trotzdem wurde er bis zu seiner physischen und psychischen
Belastungsgrenze belastet durch diesen harten Dienst.

Schick mal die "Heutige Jugend" zu so einem
Arbeitsdienst.

Saludo
Guerrero




Antworten: