Re: Scheint die übliche Internethysterie zu sein.

Geschrieben von Typhoid Mary am 27. Mai 2007 16:10:14:

Als Antwort auf: Re: Scheint die übliche Internethysterie zu sein. geschrieben von Thaland am 27. Mai 2007 12:49:35:

>Demnach ist die Darstellung des CCC "Bestraft werden soll insbesondere das Herstellen, Programmieren, Überlassen, Verbreiten oder Verschaffen von Software, die für die tägliche Arbeit von Netzwerkadministratoren und Sicherheitsexperten dringend notwendig ist." schlichtweg Hysterie und zudem vor allem falsch.

Glaub ich nicht. Bei der Einstufung als "Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist", steht in praktisch allen Fällen Aussage gegen Aussage. Viele Programme (nmap, nessus etc.) sind eben in dieser Hinsicht dual use, und die Programmautoren sagen dann natürlich, das dient dem Auffinden von Sicherheitslücken und nicht dem Einbruch. Ich hab mal in meinen CDs nachgeschaut, ich besitze etliche LINUX und BSD-Versionen. Nmap ist eigentlich überall drauf. Ich müßte also, folgt man dem Wortlaut des Gesetzes, alle meine derartigen CDs vernichten (dann greift §149(2)), oder man kann mich jederzeit nach §202c am Arsch kriegen.

Im Prinzip könnte es sogar strafbar sein, die CERT-Advisories zu lesen, da sind ja oft genug exploits (POC-proof of concept) dabei. Wenn Du die liest, stehen sie ja dann meist auch irgendwo auf Deiner Festplatte.

Klar wirst Du sagen, das ist nicht so gemeint. Das stimmt auch, denn wörtlich umsetzen läßt sich so eine Regelung nicht. Da greift nämlich §205: die Behörder können von der Verfolgung absehen.

Klartext also: Es wird maximale Rechtsunsicherheit geschaffen, wie ja jüngst auch bei den Internet-Foren und der Haftung des Betreibers für Dinge, von denen er keine Kenntnis hat. Wenn Du Computer gut gegen Einbruch absichern kannst, weißt Du in der Regel auch, wie man in schwach gesicherte Systeme einbricht. Wenn Du also Deinen Computer so absicherst, daß wir keine Bundestrojaner darauf installieren können, dann machen wir eine Haussuchung bei Dir und kriegen Dich mit §202c, der so allgemein gefaßt ist, daß er wortwörtlich gar nicht umsetzbar wäre, aber von denn Behörden je nach Gutdünken ausgelegt werden kann.


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