Re: Zufahrt bei Bahn-Objekten "dinglich gesichert" ?

Geschrieben von Johannes am 26. Februar 2005 01:12:50:

Als Antwort auf: Re: Zufahrt bei Bahn-Objekten? geschrieben von Saurier61 am 25. Februar 2005 12:53:41:

> Befindet sich die Zufahrt teilweise auf einem fremden Grundstück, ist das
> meist durch ein Wegerecht geregelt. Z. B. für Bauern, die nur auf diesem Weg
> zu ihrem Feld fahren können. (Landwirtschaftlicher Verkehr zugelassen)
> Feld und Waldwege sind meistens Privatbesitz.

> Zufahrt nicht dinglich gesichert:
> Feldwege sind nicht befestigt, d.h. es kann dir passieren, wenn es viel
> geregnet hat, kannst du den Weg evt. nicht befahren. Hier kann man dann mit
> Schotter die Wege befestigen.


Hallo Helga,

den letzten Absatz sehe ich anders. Du verstehst "dinglich gesichert" hier quasi als "unbefestigt", aber ich denke, hiermit ist das (nicht vorhandene) unwiderrufliche Recht gemeint, den Zufahrtsweg über das Nachbargrundstück zu nutzen. Diese Nutzung findet zwar derzeit statt und ist auch notwendig, um das Gebäude zu erreichen, das Recht zur Nutzung ist aber nicht gesichert, kann also widerrufen werden.

Gibt es hier vielleicht einen Juristen, der das sicher sagen kann?

Gruß

Johannes


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