Re: Zufahrt bei Bahn-Objekten?
Geschrieben von Saurier61 am 25. Februar 2005 12:53:41:
Als Antwort auf: Zufahrt bei Bahn-Objekten? geschrieben von E-Techniker am 25. Februar 2005 12:13:07:
Hallo Thomas,
diese Zufahrten über Feldwege sind nur demjenigen gestattet, dem sie gehören.
Dass heißt, wenn die Zufahrt zu deinem Haus auf deinem Grundstück liegt, kannst du darauf herumfahren, solange und so oft du willst. Dabei spielt es keine Rolle ob du Landwirt bist oder nicht.Befindet sich die Zufahrt teilweise auf einem fremden Grundstück, ist das meist durch ein Wegerecht geregelt. Z. B. für Bauern, die nur auf diesem Weg zu ihrem Feld fahren können. (Landwirtschaftlicher Verkehr zugelassen)
Feld und Waldwege sind meistens Privatbesitz.
Zufahrt nicht dinglich gesichert:
Feldwege sind nicht befestigt, d.h. es kann dir passieren, wenn es viel geregnet hat, kannst du den Weg evt. nicht befahren. Hier kann man dann mit Schotter die Wege befestigen.Lieben Gruß von
Helga>> Preiswert, vor allem wenn man sich manchmal die Lage anschaut. Teilweise
>> stehen die wirklich mitten auf der grünen wiese oder mitten im Wald.
>Leider kommt man da aber oft nicht auf öffentlichen Straßen hin, ich hatte da auch schon mal ein günstiges interessantes Objekt südlich von München entdeckt, wobei aber "Zufahrt über Feldweg, nicht dinglich gesichert" (oder so ähnlich) dabeistand. Aber was heißt das genau? Letztlich darf man ja Feld- oder Waldwege als Nicht-Landwirt eigentlich nicht mit dem Auto benutzen? Zudem ist nicht sichergestellt, daß der Weg dauerhaft besteht. Mit so einem Haus kann ich wenig anfangen, ich will ja nicht jeden Tag mehrere km zu Auto laufen, wenn ich in die Arbeit muß.
>MfG
>Thomas
- Re: Zufahrt bei Bahn-Objekten "dinglich gesichert" ? Johannes 26.2.2005 01:12 (1)
- Re: "dinglich gesichert" ? Berichtigung Saurier61 26.2.2005 12:18 (0)
- Da warst du schneller und ich hab mir die Tipperei gespart :-)) (n/t) Wizard 26.2.2005 01:02 (0)