Re: "dinglich gesichert" ? Berichtigung

Geschrieben von Saurier61 am 26. Februar 2005 12:18:44:

Als Antwort auf: Re: Zufahrt bei Bahn-Objekten "dinglich gesichert" ? geschrieben von Johannes am 26. Februar 2005 01:12:50:

Guten Morgen, (diesmal bin ich wach *ggg*)

ups, da hab ich ja einen dummen Fehler eingebaut.

Lieben Dank an Johannes, der hier aufgepasst hat.

Grunddienstbarkeit

Belastung eines Grundstücks zugunsten des Eigentümers eines anderen Grundstücks, insbesondere des Nachbarn.
Diejenige Person, zu deren Gunsten eine Dienstbarkeit eingetragen ist, kann das betreffende Grundstück im Rahmen der Grunddienstbarkeit (z. B. Wegerecht) nutzen.

D.h., man sollte vor Kauf, mit dem Besitzer des Grundstücks, über den der Weg verläuft ein Nutzungs/Wege-recht vereinbaren. Dieser kann eine einmalige oder auch laufende Gebühr dafür verlangen. Er hat auch das Recht Einschränkungen für die Nutzung vorzugeben. Z.B. kein Befahren mit Panzern *Scherz*
So ein Wegerecht/Nießbrauchrecht wird normalerweise im Grundbuch eingetragen.

Nicht dinglich gesichert bedeutete in diesem Fall es wurde bis dato wohl geduldet den Weg zu nutzen, es ist aber nicht vertraglich abgesichert bzw. im Grundbuch eingetragen. (wie Johannes es auch schon richtig gesehen hat)

Das Wegerecht ist eine Grunddienstbarkeit im Sinne des § 1018 BGB -§ 1029 BGB
siehe auch Nießbrauchrecht § 1030 BGB - § 1089 BGB.

(ich bin kein Jurist)

Lieben Gruß von
Helga



>> Feldwege sind nicht befestigt, d.h. es kann dir passieren, wenn es viel
>> geregnet hat, kannst du den Weg evt. nicht befahren. Hier kann man dann mit
>> Schotter die Wege befestigen.
>
>Hallo Helga,
>den letzten Absatz sehe ich anders. Du verstehst "dinglich gesichert" hier quasi als "unbefestigt", aber ich denke, hiermit ist das (nicht vorhandene) unwiderrufliche Recht gemeint, den Zufahrtsweg über das Nachbargrundstück zu nutzen. Diese Nutzung findet zwar derzeit statt und ist auch notwendig, um das Gebäude zu erreichen, das Recht zur Nutzung ist aber nicht gesichert, kann also widerrufen werden.
>Gibt es hier vielleicht einen Juristen, der das sicher sagen kann?
>Gruß
>Johannes


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