Re: Sollten nur Mörder unbedingt vor dem Tod geschützt werden oder auch Babys ?

Geschrieben von detlef am 10. Januar 2006 17:48:38:

Als Antwort auf: Re: Sollten nur Mörder unbedingt vor dem Tod geschützt werden oder auch Babys ? geschrieben von Elisabeth am 10. Januar 2006 16:36:

hallo,

>Wenn du Fakten nicht glauben willst, kann ich auch nichts mehr machen. Die Kosten eines lebenslänglichen Gefängnisaufenthaltes liegen bei weitem unter denen die die Todesstrafe für diesen Menschen kostet. Alternative wären ex und hopp-Verfahren, was man angesichts dessen, dass die Quote der Unschuldigen, die es trifft, so dermaßen hoch ist, selbst als Anhänger der Todesstrafe wohl wirklich nicht ernsthaft fordern kann???

nun, da ist ein unterschied. aufbewahren muss so teuer sein, toeten nicht.
eine klare "schnelle" verhandlung, ein jahr maximum zum beispiel.
gegen fehlurteile gibts ein einfaches mittel:

man raeumt dem verurteilten das RECHT ein, nach ergangenem urteil unter einfluss von wahrheitsdrogen auszusagen. (nicht die pflicht)
wenn er dann unter drogen die tat nicht gesteht, wird er als nicht schuldig eingestuft.

und wie gesagt, eine einzelperson zu toeten, muss nicht so teuer sein.

gruss,detlef
watt mutt, datt mutt. - wenn datt denn mutt.


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