Menschenrechte und medizinische Hilfeleistung

Geschrieben von franke43 am 06. Juni 2003 09:51:36:

Als Antwort auf: Re: Reise zurück ins 21. Jahrhundert.... geschrieben von Bine am 05. Juni 2003 10:52:54:

Hallo Bine und alle

Ich weiss, dass 95 % der Menschheit unter Verhältnissen
dahinvegetieren müssen, die weit von dem entfernt sind,
was Organisationen wie die UNO, die UNESCO, die WHO
und andere mehr als menschenwürdig und den Menschenrechten
entsprechend ansehen. Wir leben diesbezüglich in den
meisten westeuropäischen Ländern auf einer Insel der
Seligen. Aber wenn wir nicht sehr aufpassen, dann haben
nicht bald die anderen 95 % der Menschheit ähnlich gute
Verhältnisse wie wir (was allen zu wünschen wäre),
sondern dann haben wir bald ebenso miese Verhältnisse
wir die (wovon gar niemand etwas hat).

Ich weiss, dass die Schreckbeispiele, die Du zitierst,
nicht nur existieren, sondern sogar der "Regelfall"
sind. Da wird nicht in erster Linie nach der erhaltung
menschlichen Lebens gefragt - mag es die lebensrettenden
Leistungen nun zahlen können oder nicht - sondern da
hat klar der Gott Mammon Vorrang vor dem Menschenleben.

In 95 % der Welt ist es so, und das ist nicht richtig
und gut so, weil es auf 95 % der Erde so ist, sondern
es ist dennoch falsch und kriminell.

Das deutsche StGB stellt die Verweigerung von Hilfe-
leistung aus gutem Grund unter Strafe. Das Menschenrecht
auf Leben und körperliche Unversehrtheit bedeutet auch
den unmittelbaren Anspruch auf lebensrettende und
lebenserhaltende Massnahmen, egal wer wann und wie
für die Kosten aufkommt. Jemandem nötige medizinische
Hilfe aus "Kostengründen" (kann nicht zahlen) zu
verweigern ist nicht nur eine "Sauerei" oder "grausam",
es ist ein Verbrechen und eine eklatante Verletzung
des elementarsten aller Menschenrechte. Strafrechtlich
wäre das zumindest unterlassene Hilfeleistung mit
Todesfolge, wenn nicht mehr.

Ich weiss nicht genau die Dokumente, ob die Menschen-
rechtserklärung der Vereinten Nationen oder irgendwelche
Chartas der WHO, aber irgendwo steht bestimmt dokumentiert,
dass JEDER Mensch unabhängig von seinen/ihren finanziellen
Verhältnissen einen unmittelbaren und sofortigen Anspruch
auf alle notwendigen (lebenserhaltenden) medizinischen
Leistungen hat.

Da will ich das Ganze gar nicht auf die beliebte Schiene
Schulmedizin kontra Alternativmedizin abschieben. Beide,
die Schulmedizin UND die Alternativmedizin, leisten
jedes am rechten Ort Hervorragendes.

Das Problem ist: WO klagt man die Änsprüche ein, WO
ist die Instanz, die schnell und vor Ort eingreift,
wenn z.B. die Aufnahmestation eines Krankenhauses
aus niedrigen Motiven heraus die medizinische Hilfe
verweigert und sich also einer Menschenrechtsverletzung
schuldig machen will ?

DAS sollte z.B. bei Aufnahmeverhandlungen für die
EU-Mitgliedschaft fest mit verankert werden.

Menschenrechte - das ist nicht nur der passive Schutz
vor politischer, ethnischer oder religiöser Verfolgung,
das ist auch der Anspruch darauf, nicht aus finanziellen
Gründen dem vorzeitigen Tod durch Verhungern, Erfrieren
oder lebensbedrohende, aber behandelbare Krankheiten
ausgeliefert zu werden.

Und was Du aus der Türkei berichtest, wie die Alten
von ihren eigenen Kindern und Kindeskindern behandelt
werden, die sie vor langer Zeit mal aus der Sch....
geholt und an der Brust genährt haben, das steht aber
nicht im Einklang mit dem Islam, oder ? Im Einklang
mit unserem Vierten Gebot steht es jedenfalls nicht.

Ich weiss: die Türkei ist lange nicht das einzige
Land mit solchen Missständen, aber SO ist man nicht
reif für die Aufnahme in die EU, mag man nun rein
geographisch zu Europa zählen oder nicht.

Das musste ich mal loswerden und der Diskussion
stellen. Habe das anlässlich des "Gutachtens" des
"katholischen Sozialethikers" Prof. Wiemeyer in
ähnlicher Form auch schon angedeutet.

Gruss

Franke


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