Re: Taliban sind Kombattanten!
Geschrieben von Swissman am 11. November 2002 23:25:21:
Als Antwort auf: Taliban sind Kombattanten! geschrieben von Denis am 11. November 2002 15:57:04:
Hallo Denis,
>Die Begriffe Verbrecher und Kombattant sind hier zu trennen. Auch eine Behandlung als Kriegsgafangene könnte eine Strafe vorsehen. Sind sie keine
>Kombattanten, unterstehen sie einer zivil ausgerichteten Gerichtsbarkeit.Es handelt sich offensichtlich nicht um Kombattanten, sondern um Franktireure. Diese dürfen gemäss HLKO noch auf auf dem Schlachtfeld exekutiert werden. Massgebend ist, wie bereits mehrfach dargelegt, die Erfüllung des Art. 1 der HLKO. Wenn nicht sämtliche vier Forderungen erfüllt sind, handelt es sich eben nicht um Kombattanten im Sinne des Völkerrechts, sondern um Franktireure. Eine weitere Beweisführung ist demzufolge nicht notwendig.
>Über den Status Kobattant oder nicht, hat ein unabhängiges Gericht zu entscheiden und nicht Swissman, Du oder ich.
Wenn nicht anders angeordnet, ist der ranghöchste anwesende Offizier massgebend. Im Falle eines Fehlentscheides trägt dann auch dieser die Verantwortung.
>Schon mal was von Gewaltenteilung gehört?
Die ist in Kriegszeiten nicht relevant - das nennt man Ausnahmezustand.
- Re: Taliban sind Kombattanten! Denis 12.11.2002 08:51 (5)
- Re: Taliban sind *KEINE* Kombattanten! Swissman 12.11.2002 22:46 (2)
- Re: Taliban sind *KEINE* Kombattanten! Johannes 12.11.2002 23:44 (1)
- Sehr interessante Fragen, Johannes! owT. Arkomedt 13.11.2002 01:03 (0)
- Re: Taliban sind Kombattanten! IT Oma 12.11.2002 09:40 (1)
- Re: Taliban sind Kombattanten! Swissman 13.11.2002 00:05 (0)