die Schweden haben gut reden...
Geschrieben von Bern am 10. Oktober 2002 10:41:29:
Als Antwort auf: Ausdrucksweise kein Kündigungsgrund geschrieben von franke43 am 10. Oktober 2002 10:33:09:
>Hallo
>Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein paar
>wohlberechtigte mahnende Worte einen
>Kündigungsgrund darstellen.
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Dazu müßte man erst was zur
Meinung der Geschäftsleitung wissen.
Wenn die das auch, so'n bißchen wenigstens
sehen, dann mag's angehen.
Wird schon frisch da oben, nebenbei...
Bernd
- Lässt sich rausfinden franke43 10.10.2002 10:51 (4)
- Re: Lässt sich rausfinden Backbencher 10.10.2002 11:24 (3)
- Honi soit qui mal y pense franke43 10.10.2002 11:40 (1)
- Anglizismen... @franke43 Weitblicker 10.10.2002 13:40 (0)
- *gg* (o.T.) Archie 10.10.2002 11:33 (0)