die Schweden haben gut reden...

Geschrieben von Bern am 10. Oktober 2002 10:41:29:

Als Antwort auf: Ausdrucksweise kein Kündigungsgrund geschrieben von franke43 am 10. Oktober 2002 10:33:09:

>Hallo
>Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein paar
>wohlberechtigte mahnende Worte einen
>Kündigungsgrund darstellen.
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Dazu müßte man erst was zur
Meinung der Geschäftsleitung wissen.
Wenn die das auch, so'n bißchen wenigstens
sehen, dann mag's angehen.
Wird schon frisch da oben, nebenbei...
Bernd


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