Extrem problematisch

Geschrieben von Badland Warrior am 07. März 2002 19:29:08:

Als Antwort auf: Re: Macht die Aufstellung einer Bürgerwehr Sinn? geschrieben von OBSERVER am 07. März 2002 18:43:11:

Hallo, Kamikatze!

Vernünftige Frage, schwierige Antwort. In Friedenszeiten wird die Gründung einer solchen formellen oder informellen Gruppe behandelt unter Bandenbildung oder Bildung bewaffneter Haufen, siehe auch StGB.
Im Krieg ist es dann als Widerstandsbewegung eine irreguläre oder Partisanengruppe. Da steht auch schon etwas weiter unten im Zusammenhang mit Uniformen, Partisanen, etc.
Irreguläre Kombatanten oder Partisanen fallen nicht unter die Genfer konvention. Daher können sie gefoltert und abgeschlachtet werden, wie die Besatzer lustig sind. zu dem Thema gibt es auch gute Bücher bei Kotte und Zeller. Einfach www.alltheweb.com eintippen oben und dann als Stichwort "Kotte und Zeller". anrufen, Katalog zuschicken lassen (kost nix) und bestellen.
dies ist keine Aufforderung zu Straftaten oder die Duldung dergleichen, sondern eine Information über juristische Gegebenheiten. Ich sehe mich verpflichtet, dies zu schreiben, damit keine falschen Verdachtsmomente aufkommen.

Badland Warrior

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