Re: Völkerrechtliche Bestimmungen

Geschrieben von Swissman am 09. März 2002 23:55:38:

Als Antwort auf: Re: Völkerrechtliche Bestimmungen geschrieben von Johannes am 09. März 2002 22:27:09:

>Du hast ja vielleicht mitbekommen, daß Scharping dagegen war, daß überhaupt erwähnt wird, daß die deutschen KSK-Kräfte mitkämpfen. Denn allein das Wissen, daß Deutsche am Kampf beteiligt sind, könnte die Sicherheit der Bundeswehr-Soldaten gefährden. Ich ziehe daraus einfach mal den Umkehrschluß, daß die KSK-Kräfte bisher keine deutschen Hoheitszeichen trugen, die deutlich zu erkennen waren (Verstoß gegen Punkt 2). Ansonsten wäre das Wissen, das Scharping geheimhalten wollte, bereits allgemein bekannt.

Wenn der Soldat eine Uniform trägt, ist Punkt 2 erfüllt. Ich gehe davon aus, dass auch die KSK irgendeine Art Uniform tragen, wodurch sie als Soldaten erkennbar sind. In dem Sinne ist die Antwort eindeutig Ja.

>Zu Punkt 4 (Vergehen an der Zivilbevölkerung) würde mich interessieren, wie Du es auslegst, wenn diese bewußt zermürbt werden soll durch Zerstörung der Infrastruktur (Kraftwerke, Wasserversorgung,... ---> Jugoslawien) oder durch bewußtes Töten möglichst vieler Zivilisten (Dresden). War damit ebenfalls der Schutz der Haager Ordnung verwirkt?

Grundsätzlich ja, allerdings ist es entscheidend, ob die betreffenden Piloten sich bewusst sind, dass es sich um Zivile Infrastruktur handelt. - Wenn man ihnen aber im Briefing erzählt hat, es handle sich beispielsweise um ein Waffenlager, ist dem betreffenden Flieger keine Absicht vorzuwerfen, d. h. er behält seinen Kriegsgefangenenstatus. In jedem Fall müsste ihm die Absicht in einem Gerichtsverfahren nachgewiesen werden, wo dann der Grundsatzu "In dubio pro reo", "im Zweifel für den Angeklagten" zur Anwendung gelangen kann.

Im Fall der Flächenbombardemente auf offene Städte im Zweiten Weltkrieg ist zumindest bei Tagangriffen davon auszugehen, dass dem Bombenschützen bewusst war, dass er Zivilisten bombardiert. Schwieriger ist es bei Nachtangriffen: Dort wurde häufig mit Leitstrahlen operiert, d. h. der Abwurf erfolgt blind, und das eigentliche Ziel ist je nach Mondphase und Witterung gar nicht sichtbar. Übrigens verurteilte George S. Patton die Bombenangriffe auf Städte entschieden: In seinen Tagebüchern gibt er mehrmals seinem Abscheu darüber Audruck. Er wurde zudem mindestens einmal gerügt, weil er den zuständigen Air Marshal bei einer Begegnung in Eisenhowers HQ deswegen beleidigt haben soll (Der genaue Wortlaut ist nicht überliefert, aber wie ich Patton kenne, dürfte er ihn mit "Son of a bitch" tituliert haben *g*)

>Meine Zusatzfrage wäre auch, ob jemand den Schutz der Haager Landkriegsordnung erhält, wenn er den Krieg gar nicht offiziell erklärt, sondern einfach angreift. Gibt es da Voraussetzungen?

Wer angefangen hat ist der Haager Landkriegsordnung egal: Wenn der Soldat die Bedingungen in Art. 1 erfüllt geniesst er Kombattatenstatus. Allenfalls ist es möglich, der Führung des unterlegenen Staates den Prozess zu machen, der gewöhnlichen Frontkämpfer kann nur im Fall von Kriegsverbrechen bestraft werden.

>Gibt es das Buch bei Euch eigentlich wirklich regulär zu kaufen oder nur als mehr oder weniger illegalen Download im Internet?

Der Unteroffiziersverlag ist leider eingegangen, sodass das Buch (legal) nicht mehr gedruckt wird. Die Restbestände wurden von einigen Geschäftemachern aufgekauft, die sie für Grössenordnung 100 Fr. verkaufen (meiner Meinung nach unverhohlener Wucher). Ich besitze ein Exemplar der englischen Ausgabe (die gibt es bei Amazon.com bereits für ca 20$) - allerdings vermisse ich darin das Kapitel "Sprengtechnik"... Zudem gibt es vom zweiten Band keine englische Ausgabe, und auch auf deutsch scheint er vergriffen zu sein - zumindest kenne ich keine Bezugsquelle dafür :-(

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