Re: Verfassungsgericht kippt Gesetz über den EU-Haftbefehl
Geschrieben von Mulder911 am 18. Juli 2005 21:36:34:
Als Antwort auf: Verfassungsgericht kippt Gesetz über den EU-Haftbefehl geschrieben von Johannes am 18. Juli 2005 11:32:57:
Nee, der Stopp des EU-Gesetzes basierte darauf, dass Deutschland die Vorgabe zu eng/ verfassungswidrig umgesetzt hast. Aufgrund des historischen backgrounds sehen andere Länder das natürlich lockrerer. Wie auch immer, so bedeutet der Stopp des EU-Haftbefehls, dass Menschen in Verwahrung erstmal freigelassen werden, anstatt dass bis zu einemneuen Gesetzentwurf erstmal nach alter Regelung verfahren wird. Der Stopp hat also was gutes und was schlechtes. Einerseits ist es fahlässig, die Leute laufen zu lassen und nicht wie gewohnt zu verfahren, andererseits besteht das Problem der Kompetenzen hinsichtlich unterschiedlicher Rechtsauffassungen der Länder. Man stelle sich vor, wir wären nach EU-Haftbefehl in der Türkei (EU-Mitglied in spe!) verurteilt worden...die sperren dort doch schon Leute ein, wenn sie einen Stein am Wegesrand als Andenken mit nach Deutschland wollen...
- Re: Verfassungsgericht kippt Gesetz über den EU-Haftbefehl Johannes 18.7.2005 23:20 (0)