Nachtrag
Geschrieben von Hybris am 03. Mai 2005 07:49:47:
Als Antwort auf: Re: Man sollte vor allem nicht vergessen ... geschrieben von Hybris am 03. Mai 2005 07:27:05:
Im Übrigen kann man den Artikel 20 nicht einfach abschaffen, indem die EU-Verfassung sozusagen das GG ablöst. Es gibt in Artikel 79 Absatz 3 des Grundgesetzes eine sog. "Ewigkeitsklausel", die wie folgt lautet:
"Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikel 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig".
Wenn sich da einer ranwagt haben wir ALLE das Recht und die PFLICHT zum Widerstand, und davon lese ich in der neuen EU-Verfassung allerdings nichts mehr. Wann liest sich jeder eigentlich mal seine Rechte durch? Dann würde es eine EU-Verfassung ohne Volksbefragung gar nicht geben, zumal wir im GG bereits alle Grundlagen dafür haben, da braucht es nicht mal neues Gesetz für. Aber wie gesagt, es interessiert offenbar niemanden mehr. Traurig eigentlich. Offenbar hängt unser weiteres Schicksal nur noch von der französischen Volksabstimmung vom 29. Mai diesen Jahres ab, eine Ironie oder sogar ein Treppenwitz der Geschichte?
Wen der Wortlaut der EU-Verfassung mal interessiert: click
Gruß Hybris
- Re: Nachtrag X 03.5.2005 18:42 (9)
- Re: Nachtrag Lydia 04.5.2005 20:43 (0)
- Re: Nachtrag Lydia 04.5.2005 02:26 (0)
- Warten auf den grossen Knall Hybris 03.5.2005 20:19 (6)
- wie früher so heute Lydia 04.5.2005 02:33 (0)
- Re: Warten auf den grossen Knall X 03.5.2005 22:32 (4)
- Re: Warten auf den grossen Knall BBouvier 03.5.2005 22:44 (3)
- Re: Warten auf den grossen Knall X 04.5.2005 00:16 (2)
- Re: Warten auf ... Lydia 04.5.2005 02:46 (1)
- ja, worauf eigentlich? (owT) Lydia 04.5.2005 02:47 (0)