Bundesregierung will Straftatbestand der Volksverhetzung bedenklich verschärfen

Geschrieben von IT Oma am 17. Februar 2005 09:05:21:

Als Antwort auf: NACHRICHTEN (17.02.2005) (owT) geschrieben von IT Oma am 17. Februar 2005 08:59:37:

Die Bundesregierung will nicht nur das Versammlungsrecht verändern, um Demonstrationen rechtsextremer Organisationen verbieten oder mit Auflagen belegen zu können. Vorgelegt wurde auch der Entwurf für eine Veränderung des § 130 Strafgesetzbuch (Volksverhetzung). Bestraft werden können soll nach dem Willen der Bundesregierung nicht nur, wer die Verbrechen des Nationalsozialismus verharmlost oder verherrlicht, sondern auch die Taten, die unter einer anderen "Gewalt- und Willkürherrschaft" nach dem Völkerrecht als Völkermord oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit gelten. Ganz zurecht lehnen selbst die Fraktionen der Regierungskoalition die gesetzlichen Schnellschüsse aufgrund von verfassungsrechtlichen Bedenken ab.

Eine sehr, sehr dehnbare Definition. Leider gibt es genügend Fälle, in denen die Lage alles andere als klar ist. Und diese Fälle zu diskutieren, könnte in Zukunft gefährlich werden. Der im Artikel angeführte Kosovo ist nur ein Beispiel.

Adieu Presse- und Meinungsfreiheit.....

Gruß
ITOma



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