Bundesregierung will Straftatbestand der Volksverhetzung bedenklich verschärfen
Geschrieben von IT Oma am 17. Februar 2005 09:05:21:
Als Antwort auf: NACHRICHTEN (17.02.2005) (owT) geschrieben von IT Oma am 17. Februar 2005 08:59:37:
Die Bundesregierung will nicht nur das Versammlungsrecht verändern, um Demonstrationen rechtsextremer Organisationen verbieten oder mit Auflagen belegen zu können. Vorgelegt wurde auch der Entwurf für eine Veränderung des § 130 Strafgesetzbuch (Volksverhetzung). Bestraft werden können soll nach dem Willen der Bundesregierung nicht nur, wer die Verbrechen des Nationalsozialismus verharmlost oder verherrlicht, sondern auch die Taten, die unter einer anderen "Gewalt- und Willkürherrschaft" nach dem Völkerrecht als Völkermord oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit gelten. Ganz zurecht lehnen selbst die Fraktionen der Regierungskoalition die gesetzlichen Schnellschüsse aufgrund von verfassungsrechtlichen Bedenken ab.
Eine sehr, sehr dehnbare Definition. Leider gibt es genügend Fälle, in denen die Lage alles andere als klar ist. Und diese Fälle zu diskutieren, könnte in Zukunft gefährlich werden. Der im Artikel angeführte Kosovo ist nur ein Beispiel.
Adieu Presse- und Meinungsfreiheit.....
Gruß
ITOma
- Wie war das noch gleich ... Wizard 18.2.2005 00:16 (0)
- Völlig richtig. Guerrero 17.2.2005 18:55 (1)
- Zustimmung! (owT) Georg 18.2.2005 10:34 (0)
- Re: Bundesregierung will Straftatbestand der Volksverhetzung bedenklich verschärfen Johannes 17.2.2005 13:11 (3)
- Re: Bundesregierung will Straftatbestand der Volksverhetzung bedenklich verschärfen Kamikatze 17.2.2005 15:10 (0)
- Täterrecht oder Opferrecht franke43 17.2.2005 13:43 (1)
- Re: Täterrecht oder Opferrecht Tashi Lhunpo 17.2.2005 14:39 (0)
- Find ich gut ! Der Schuß geht nach hinten los ;) offthspc 17.2.2005 09:51 (1)
- Sehr richtig - mindestens ! Denn es waren mehr franke43 17.2.2005 11:18 (0)