Re: Passagiere sahen zu: Jüdin in Pariser Zug terrorisiert
Geschrieben von JeFra am 12. Juli 2004 07:11:10:
Als Antwort auf: Re: Passagiere sahen zu: Jüdin in Pariser Zug terrorisiert geschrieben von detlef am 12. Juli 2004 00:56:49:
hindernd ist natuerlich das nordeuropaeische ordnungsdenken. "dafuer ist doch ..... zustaendig" (einsetzen:polizei/feuerwehr/hilfswerk/sanitaeter/justiz/...)
Das ist wohl nicht nur das norddeutsche Ordnungsdenken, sondern schlicht und einfach die Rechtslage. Ich glaube, mich an den Fall einer Röntgenschwester zu erinnern, die Judo trainiert hat, bevor sie durch ihr Eingreifen in so einem Fall erwerbsunfähig wurde. Der Kriminellen waren es eben doch zu viele. Sie hatte danach noch selber ein Verfahren am Hals, weil einscheinand auch einer der Kriminellen doch etwas stärker beschädigt wurde, als vom Gesetz als vertretbar angesehen. Aber vielleicht bringe ich hier die Details aus zwei verschiedenen Fällen durcheinander, von denen ich gehört habe. Was prinzipiell die Rechtslage angeht, gehe ich aber auf jeden Fall davon aus, daß a) Ihre Versicherung nicht zahlt. b) Sie gnadenlos unter Hartz IV fallen (Sie sind ja an Ihrer Invalidität selbst schuld) und c) wenn Ihr Gegner auch invalide wird oder gar das Zeitliche segnen sollte, Sie massivst Ärger am Hals haben. Einen solchen Fall in Großbritannien hatte Swissman ja vor einigen Tagen mal gebracht.
Wenn Sie zugunsten eines Juden eingreifen, kümmert sich vielleicht jemand um Ihre Verteidigung und um Ihre Ansprüche gegen Ihre Invalidenversicherung, aber bei der Mehrzahl der Verbrechensopfer ist das ja nicht der Fall.
MfG
JeFra
- Re: Passagiere sahen zu: Jüdin in Pariser Zug terrorisiert detlef 12.7.2004 20:16 (0)