Re: ...und deshalb schafft man das Arbeiterparadies?!

Geschrieben von Wizard am 06. Juli 2007 05:36:02:

Als Antwort auf: ...und deshalb schafft man das Arbeiterparadies?! geschrieben von Leo DeGard am 05. Juli 2007 14:23:57:

>Weisst Du, dass Frauen, die Hartz IV beziehen mit dem gegenwärtigen Entwurf tatsächlich dazu gezwungen werden können, Arbeiten zu gehen, anstatt ihr Kind selbst zu betreuen?!

Nicht nur, das sie nach dem derzeitigen Stand der Dinge zu irgendeiner Arbeit gezwungen werden können.

Nein, nach derzeitigen Stand dürfen sie sogar auf den Strich geschickt werden. Da wird kurzerhand ein Bescheid ins Haus geschickt, nach welchem sie sich beim nächsten Bar oder Bordellbesitzer einzufinden haben. Leisten sie dem nicht Folge, werden die Leistungen gekürzt. Und komm mir jetzt keiner mit dem Spruch, da gegen kann man Wiederspruch einlegen. Sicher kann man das. Aber bis der durch ist, werden die Leistungen gekürzt, wenn man nicht bei dem angebotenen "Job" erscheint.

@ Odin

Sicher braucht der Arbeitsmarkt gelernte Fachkräfte, und genau die hocken auf der Straße, weil man lieber billige ungelernte einstellt oder noch billigere aus dem Ausland holt. Oder was meinst du, warum man hier wohl sonst so laut nach "Fachleuten" aus Indien oder sonst wo her ruft? Bestimmt nicht, weil wir keine haben.

Wie das hier in vielen Firmen läuft, habe ich selber schon mehr als einmal mitbekommen.

Variante A:
Festeinstellung? Nein danke! Aber sie können hier gerne ein Praktikum machen. So ein oder zwei Jahre wäre uns das schon Recht. Selbstverständlich ohne Bezahlung ... Gut, das Fahrgeld erstatten wir ihnen.

Wohlgemerkt nicht für einen Berufsanfänger oder Ungelernten, sondern für eine ausgebildete Fachkraft mit Berufserfahrung.

Variante B:
Irgend ein Ungelernter, nicht selten Ausländer ohne oder nur mit geringen Sprachkenntnissen wird der gelernten Fachkraft an die Seite gestellt und die Fachkraft kann nun neben der eigenen Arbeit selbigen auch noch genau auf diesen Arbeitsplatz anlernen. Kann der ungelernte einigermaßen das, was gefordert wird, wird die Fachkraft entlassen und man stellt neben der nächsten Fachkraft einen Ungelernten zwecks Anlernung.

Die auf diese Art "freigewordenen" Fachkräfte dürfen dann von Amtswegen erst mal ein paar Weiterbildungsmaßnahmen über sich ergehen lassen. Als da währen:

• Bewerbertraining
(Bei denen man in der Regel für Blöd verkauft wird.)

• Computerkurse für Anfänger
(Einer der gerade mal selber einen Rechner hochfahren kann, erklärt Leuten deren Beruf es ist sich mit Rechnern auszukennen den Umgang mit der Maus.)

• Grundkurse für handwerkliche Tätigkeiten
(Z. B. Malergesellen und sogar Meister dürfen das Streichen von Stellwänden üben.)

Haben die Probanden dann diese, meist 6monatigen Kurse hinter sich gebracht, dürfen sie (ab und zu) ein 6monatiges Praktikum absolvieren und danach (oder auch direkt) einen 1 € Zwangsjob ausüben. Sicher, es ist angeblich erwünscht, das die Probanden während dieser "Kurse" und Praktika nach einem neuen Job umsehen. Aber wann sollen sie das machen und vor allem wo? Diese Maßnamen gehen in der Regel von 07:00 bis 16:00 und danach sind die Leute meistens (geistig) so fertig und gefrustet, das die Froh sind sich zu Hause ausflennen zu können.

Zum Thema 1 € Job:
Für jemanden, der sich damit noch nicht so recht befasst hat oder musste, sieht das auf den ersten Blick toll aus. Zuzüglich zu H4 oder ähnlichem darf man 1 € die Stunde dazuverdienen. Da kommt sicherlich einiges im Monat bei rum.

Pustekuchen!

• Meistens sind diese Jobs weiter weg, man hat also Fahrtkosten.
(Die einem selbstverständlich nicht angerechnet werden.)

• Meistens sind diese Jobs so angelegt, das man dort nur 3 oder 4 Stunden am Stück arbeiten kann / soll / darf.
(Man verdient also 3 oder 4 Euro und gibt 10 für die Fahrt aus.)

• Meistens darf man gar nicht mehr als 100 € im Monat dazuverdienen.
(Insbesondere dann, wenn abzusehen ist das dem Probanden unterm Strich tatsächlich was über bleiben sollte. Also, wenn er mal nicht mehr für die Fahrten ausgibt, als er verdient.)

... und wo wir gerade bei Fahrtkosten sind: Arbeitssuchend Gemeldete bekommen mehr oder weniger oft eine Einladung von der Behörde, derer sie Folge zu leisten haben. Selbstverständlich werden eventuell entstehende Fahrtkosten übernommen, sofern sie einen bestimmten Betrag übersteigen. Dummerweise ist dieser Betrag genau so hoch, das alle im Einzugsgebiet Wohnenden mit den Fahrtkosten geringfügig drunter liegen.

Vielleicht ist das ja nicht in allen Bundesländern oder Landkreisen so, aber hier wird es so gehandhabt.

MfG

Wizard

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