Re: Langzeitlagerung von Diesel und Benzin

Geschrieben von Rumpelstielzchen am 17. Juni 2007 01:00:29:

Als Antwort auf: Re: Langzeitlagerung von Diesel und Benzin geschrieben von BAldur am 17. Juni 2007 00:32:06:

>Bei der Lagerung von Benzin ist es - technisch gesehen, weil juristisch ists nicht erlaubt - wichtig, daß es keine Temperaturschwankungen gibt. Angenommen, jemand hat einen Erdkeller oder eine Art Fahrsilo/Miete, und gleichbleibend 7 Grad drin, dann sollte da drin das Benzin sicher 20 Jahre+ haltbar bleiben, wie mir jemand mit militärischem HIntergrund mal erzählte.

Erlaubt ist es in einem separaten klasse null Raum in Stahlfässern mit Auffangwanne.

Nur oberirdisch, die Wände müssen einem Feuer drei Stunden wiederstehen und die Türe 2 Stunden. Permanente Lüftung nach Aussen muss gewähleistet sein.

Jedoch nicht in Wohnhäusern und Wasserschutzgebieten.
LG.

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