Re: jeweiliges Landesgesetz am Wohnort relevant

Geschrieben von BAldur am 24. Mai 2007 18:35:25:

Als Antwort auf: Re: unbegründete Bedenken geschrieben von Patrone am 24. Mai 2007 07:49:27:

Hallo, Patrone,

>Frage-Kann man denn in Östereich noch so ohne weiteres Waffen kaufen ?

Für Leute mit Wohnsitz in Österreich gilt das im Rahmen der österreichischen Gesetzgebung. *Ohne Weiteres* trifft auch da nicht zu, man muß eine Prüfung ablegen, quasi einen Führerschein machen, und ein Leumundszeugnis beibringen. Aber die Erwerbshürden im Gesetz sind weniger extrem als in der DDR 2.0, insbesondere wird das Bedürfnis auf Selbstverteidigung im Notwehrfall nicht diskriminiert, sondern bei Vorliegen der Umstände, derzeit noch anerkannt.

Wer allerdings nicht im Lande wohnt, für den gilt stets sein heimisches Gesetz. Und man darf nicht.

Beste Grüße vom Baldur



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