Re: jeweiliges Landesgesetz am Wohnort relevant
Geschrieben von BAldur am 24. Mai 2007 18:35:25:
Als Antwort auf: Re: unbegründete Bedenken geschrieben von Patrone am 24. Mai 2007 07:49:27:
Hallo, Patrone,
>Frage-Kann man denn in Östereich noch so ohne weiteres Waffen kaufen ?
Für Leute mit Wohnsitz in Österreich gilt das im Rahmen der österreichischen Gesetzgebung. *Ohne Weiteres* trifft auch da nicht zu, man muß eine Prüfung ablegen, quasi einen Führerschein machen, und ein Leumundszeugnis beibringen. Aber die Erwerbshürden im Gesetz sind weniger extrem als in der DDR 2.0, insbesondere wird das Bedürfnis auf Selbstverteidigung im Notwehrfall nicht diskriminiert, sondern bei Vorliegen der Umstände, derzeit noch anerkannt.
Wer allerdings nicht im Lande wohnt, für den gilt stets sein heimisches Gesetz. Und man darf nicht.
Beste Grüße vom Baldur
Antworten:
- erlaube mir, zu resümieren Harry 24.05.2007 19:53 (2)
- Re: erlaube mir, zu resümieren Mario 25.05.2007 07:21 (0)
- Re: erlaube mir, zu resümieren - Übung macht den Meister BAldur 24.05.2007 20:47 (0)
- Nicht ganz .. also in Ösistan: offthspc 24.05.2007 19:23 (7)
- Re: Nicht ganz .. also in Ösistan: Harry 24.05.2007 19:59 (6)
- Re: Nicht ganz .. also in Ösistan: offthspc 24.05.2007 20:17 (5)
- Re: Nicht ganz .. also in Ösistan: Harry 24.05.2007 21:26 (4)
- Re: Nicht ganz .. also in Ösistan: Baumeister 27.05.2007 10:27 (1)
- Das hat hier Tradition. offthspc 27.05.2007 15:53 (0)
- Och .. die Opelwerke in Rüsselsheim offthspc 24.05.2007 21:40 (1)
- Re: Och .. die Opelwerke in Rüsselsheim Harry 25.05.2007 19:16 (0)