Re: Zu diesem BGH-Urteil

Geschrieben von E-Techniker am 29. März 2007 10:15:48:

Als Antwort auf: Zu diesem BGH-Urteil geschrieben von Arcomedt am 29. März 2007 04:19:10:

> Das BGH-Urteil ist zudem noch ein Blankocheck für die notleidende
> Advokaten-Clique, denn die bekommt damit weiteren Handlungsspielraum
> im ohnehin schon florierenden Abmahn- und Unterlassungsklagen-Geschäft.

Ich verstehe die Aufregung über das jüngste BGH-Urteil nicht ganz. Der BGH hat doch meines Wissens nur darüber entschieden, ob bei einem namentlich bekannten Autor die Löschung eines Beitrags nur vom Autor selbst verlangt werden kann, oder auch vom Betreiber des Forums.

Mit den wesentlich wichtigeren Fragen

hat sich das BGH dagegen scheinbar gar nicht beschäftigt.

MfG
Thomas


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