Re: Zu diesem BGH-Urteil
Geschrieben von E-Techniker am 29. März 2007 10:15:48:
Als Antwort auf: Zu diesem BGH-Urteil geschrieben von Arcomedt am 29. März 2007 04:19:10:
> Das BGH-Urteil ist zudem noch ein Blankocheck für die notleidende
> Advokaten-Clique, denn die bekommt damit weiteren Handlungsspielraum
> im ohnehin schon florierenden Abmahn- und Unterlassungsklagen-Geschäft.Ich verstehe die Aufregung über das jüngste BGH-Urteil nicht ganz. Der BGH hat doch meines Wissens nur darüber entschieden, ob bei einem namentlich bekannten Autor die Löschung eines Beitrags nur vom Autor selbst verlangt werden kann, oder auch vom Betreiber des Forums.
Mit den wesentlich wichtigeren Fragen
- ob der Betreiber des Forums rechtswidrige Beiträge nur löschen muss, oder ob er auch die Anwaltsgebühr für eine diesbezügliche Abmahnung zahlen muss
- ob der Betreiber des Forums nur nach Aufforderung löschen muss, oder ob er sich mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verpflichten muss, vergleichbare Beiträge in Zukunft vorab zu verhindern
hat sich das BGH dagegen scheinbar gar nicht beschäftigt.
MfG
Thomas
Antworten:
- Wichtige Anmerkung aus der Praxis AlexP 29.03.2007 11:44 (1)
- Re: Wichtige Anmerkung aus der Praxis Deyvotelh 29.03.2007 16:06 (0)