Wichtige Anmerkung aus der Praxis
Geschrieben von AlexP am 29. März 2007 11:44:44:
Als Antwort auf: Re: Zu diesem BGH-Urteil geschrieben von E-Techniker am 29. März 2007 10:15:48:
hat sich das BGH dagegen scheinbar gar nicht beschäftigt.
Erstmal die schriftliche Begründung abwarten (4-6 Wochen).
Aber wie sieht die Praxis aus (etwas vereinfacht):
Der solvente Beleidigte/Geschädigte rennt zu Landgericht und bekommt (wegen der Eilbedürftigkeit ohne besondere Prüfung des Gerichtes) eine Beschluss bei dem es dann dem Forenmaster untersagt ist "ein Ding" so oder ähnlich zu veröffentlichen und bestehendes zu löschen. Streitwert zwischen 10.000 und 100.000 Euro. Mit Androhung eines Ordnungsgeldes von 50.000 bis 500.000 oder Haft, was sich auch auf zukünftige ähnliche Veröffentlichen bezieht. Dann kommt die Rechnungen von Gericht und gegnerischem Anwalt. Sagen wir in der Größenordnung 1.000-5.000 Euro. Ich bin immer wieder erstaunt was Gerichte so beschliessen. Richter dürfen davon abgesehen ziemlich viel ohne persönliche Nachteile zu erwarten.
So nun kann man als Forenmaster/Beitragsschreiber trotzdem zu 100% im Recht sein. Man kann jetzt zum Gegenschlag ausholen (Hauptverhandlung, negative Feststellungklage etc.), dann fallen eigene Kosten an, natürlich zahlt man die auch sofort, schliesslich will der eigene Anwalt auch von etwas leben.
Wenn die Gegenseite ausreichend motiviert ist, dann wird das sehr gemütlich über 2-6 Jahre durch alle Instanzen geschleppt, bei dem man immer nur zahlt und nix zurück bekommt. Nach 6 Jahren und einer Investition von 20.000-50.000 Euro bekommt man mit viel Glück sein Geld wieder zurück. Das funktioniert aber nur, wenn man zu 100% Recht hat und immer das Geld investieren kann. Der "reiche" Gegener, der u.U. für einen Wochenendausflug das 10fache ausgibt, den juckt die ganze Sache sowieso nicht.
Kurz: Jeder, der nicht in der Lage ist diese Zeit und 50.000 Euro hinzulegen, hat in der Praxis keine Chance, selbst wenn er Recht hat.
Selbst aus öffentlichen Spendenaufrufen der armen Schluckers, kann man nochmal einen Strick drehen und eine zweite teure Baustelle aufmachen.
Man muss sich im klaren sein, aus welcher Zeit und zu welchem Zweck diese Gesetze gemacht wurden und sich wundern warum die nicht ausreichend geändert wurden und wer es hätte machen müssen.
Noch was skurilles: Es ist auch so, dass man in China zivilrechtlich für Forenbeiträge verklagt werden kann, dort ein Titel entsteht, der in Deutschland vom deutscher Staatsmacht vollstreckt werden kann. Will man etwas dagegen machen, so läuft obiges Spiel nur in China ab, mit persönlichem *grusel* erscheinen.
cu AlexP
Antworten:
- Re: Wichtige Anmerkung aus der Praxis Deyvotelh 29.03.2007 16:06 (0)