Auch wenn die von mir angeführten Beispiele nicht gefallen, belegen sie dennoch, dass die Kirche in den 1950er Jahren gerichtliche Verurteilungen nach Belieben herbeiführen oder abwenden konnte.
Daher stufe ich die angeblich "dunkle" Seite des mit allen kirchlichen Tricks bekämpften Herrn Irlmaier als eher harmlos ein.
Mit besten Grüßen
Wintermond