Wer aus der Geschichte nicht lernt...

Geschrieben von Badland Warrior am 27. März 2005 12:32:50:

ist verdammt, sie zu wiederholen. Ich möchte da auf das beispiel Brüning verweisen. Das, was da ablief, kommt einem irgendwie bekannt vor...

Überblick über die Notverordnungen (1930-1932)

16.7.1930 Die erste Notverordnung zur "Sicherung von Wirtschaft und Finanzen" verordnet Steuererhöhungen und Leistungskürzungen bei der Sozialversicherung.

Am 18.7. wird sie vom Reichstag aufgehoben. Dieser wird daraufhin aufgelöst.

26.7.1930 Brüning erlässt die Notverordnung ein zweites Mal.

1.12.1930 Eine Notverordnung senkt die Beamtengehälter um 6 Prozent,erhöht die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, kürzt die Ansprüche an die Sozialversicherung und senkt konjunkturabhängige, erhöht aber konjunkturunabhängige Steuern.

9.1.1931 Eine Notverordnung schaltet die Tarifparteien aus. Im Konfliktfall haben nun die amtlichen Schlichter das letzte Wort.

5.6.1931 Eine Notverordnung dekretiert weitere Lohn- und Gehaltskürzungen im öffentlichen Dienst, starke Erhöhungen der Verbrauchssteuern und eine Senkung der Arbeitslosenfürsorge.

6.10.1931 Eine Notverordnung nimmt einen Teil der drastischen Leistungskürzungen zurück. Private Arbeitgeber erhalten das Recht zur Lohnsenkung.

8.12.1931 Die vierte Notverordnung zur "Sicherung von Wirtschaft und Finanzen" greift in Tarifverträge ein: Sie kürzt die Löhne um 10 bis 15 Prozent, die Gehälter des öffentlichen Dienstes um 9 Prozent, die Mieten um 10 Prozent, die Zinsen auf maximal 6 Prozent, die gebundenen Preise um 10 Prozent. Zur Senkung der freien Preise wird ein Reichspreiskommissar (Goerdeler) eingesetzt. Eine "Reichsfluchtsteuer" soll den Kapitalabzug ins Ausland verhindern.

14.6.1932 Drastische Kürzungen der Arbeitslosenfürsorge per Notverordnung verändern den Charakter der Arbeitslosenversicherung insgesamt. Beamte werden zur Finanzierung der Arbeitslosenversicherung durch Beiträge herangezogen. Die Leistungen der Krankenversicherung werden weiter eingeschränkt.

20.7.1932 Per Notverordnung enthebt Papen die ohne parlamentarische Unterstützung arbeitende preußische Regierung ihres Amtes. Der Reichsstaatsgerichtshof bezeichnet später den "Preußenschlag" als unangemessen, vermeidet jedoch einen Tadel Hindenburgs.

4.9.1932 Eine Notverordnung "zur Behebung der Wirtschaft" bricht das kollektive Vertragsrecht, indem sie Unternehmen eigenmächtige Lohnsenkungen erlaubt.

5.10.1932 Eine Notverordnung verbietet den Gewerkschaften Kampfmaßnahmen gegen die Notverordnung vom 4.9.14./17.12.1932In zwei Gesetzen setzt der Reichstag die wesentlichen Bestimmungen vom 4.9. außer Kraft.


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