Re: Daisy

Geschrieben von detlef am 17. Januar 2005 02:20:30:

Als Antwort auf: Re: Daisy geschrieben von Tarman am 15. Januar 2005 22:53:39:

>Hallo Detlef,
>nach deutschem Recht sind Tiere "Sachen" und können deshalb nichts besitzen. Anders als normale Sachen stehen sie unter einem gewissen Schutz (Tierschutz).
>Was nach deutschem Recht zulässig ist, wäre ein an das Tier gebundene Vermächtnis, etwa in dem Sinn: "Der Betreuer meines Hundes erhält die Zinsen aus meinem Vermögen".
>Zulässig wäre auch eine Daisy-Stiftung, die das Tierchen zeitlebens versorgt, aber eine juristische Person ist, die eben nicht dem Hund gehört.
>Viele Grüße
>Tarman

danke fuer die erklaerung. aber eine stiftung fuer daisy waer ja auch schon schlimm genug.

gruss,detlef
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