Re: Daisy

Geschrieben von Tarman am 15. Januar 2005 22:53:39:

Als Antwort auf: Re: Daisy geschrieben von detlef am 15. Januar 2005 19:16:28:

Hallo Detlef,

nach deutschem Recht sind Tiere "Sachen" und können deshalb nichts besitzen. Anders als normale Sachen stehen sie unter einem gewissen Schutz (Tierschutz).

Was nach deutschem Recht zulässig ist, wäre ein an das Tier gebundene Vermächtnis, etwa in dem Sinn: "Der Betreuer meines Hundes erhält die Zinsen aus meinem Vermögen".

Zulässig wäre auch eine Daisy-Stiftung, die das Tierchen zeitlebens versorgt, aber eine juristische Person ist, die eben nicht dem Hund gehört.

Viele Grüße
Tarman


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