Re: Nachtrag Vernichtung von Geldguthaben und Geldschulden und Währungsreform
Geschrieben von Wolfi am 19. Juli 2005 19:21:08:
Als Antwort auf: Nachtrag Vernichtung von Geldguthaben und Geldschulden und Währungsreform geschrieben von Georg am 19. Juli 2005 18:25:19:
Hallo
Es geht aber auch noch anders.
Meine Großeltern mussten Ihr Geld in Reiche Märkli tauschen, dann kam der Besatzer-Schilling wieder weniger wert.
Zum 2 mal.
Dann mussten sie ihre Sparbücher abgeben,und wer es sich leisten konnte , konnte es sich wieder auslösen.
Wer es nicht konnte, hatte Pech gehabt.
Dann kam der Schilling, und jetzt der Teuro, und schon wieder ist er weniger wert.
Ich meine den realen Kaufkraftverlust, der meiner Meinung nach, durch die Einführung des Teuros erheblich gestiegen ist.
Und sollte der Teuro sich wirklich als Flopp erweisen, dann gute Nacht.Gruß Wolfi
>Die Vernichtung von Guthaben bzw. Schulden, die ja betragsmäßig gleich hoch sind, ist z. B. durch Firmenpleiten möglich.
>Da werden die Forderungen (= Guthaben, Anrecht auf Geld) uneinbringlich und dadurch wertlos, ebenso die gegenüberstehende Verbindlichkeit (also die entsprechenden Schulden).
>Es wird bei einer Firmen- oder Konzernpleite aber kein (Bar-)Geld vernichtet!!
>Dieses kann dabei allenfalls den Besitzer wechseln.
>Eine andere Möglichkeit wäre etwa eine Währungsreform, bei der Sparguthaben zu einer schlechteren Relation umgetauscht werden, als wie Bargeld.
>Also etwa Spareinlagen 1:10
>Bargeld 1:5
>oder so........
>So ähnlich war es - glaube ich - auch 1948 in Westdeutschland, oder?
>mfG
>Georg