Nachtrag Vernichtung von Geldguthaben und Geldschulden und Währungsreform

Geschrieben von Georg am 19. Juli 2005 18:25:19:

Als Antwort auf: Re: etwas im August - Finanzcrash? geschrieben von Georg am 18. Juli 2005 23:00:02:

Die Vernichtung von Guthaben bzw. Schulden, die ja betragsmäßig gleich hoch sind, ist z. B. durch Firmenpleiten möglich.
Da werden die Forderungen (= Guthaben, Anrecht auf Geld) uneinbringlich und dadurch wertlos, ebenso die gegenüberstehende Verbindlichkeit (also die entsprechenden Schulden).

Es wird bei einer Firmen- oder Konzernpleite aber kein (Bar-)Geld vernichtet!!
Dieses kann dabei allenfalls den Besitzer wechseln.

Eine andere Möglichkeit wäre etwa eine Währungsreform, bei der Sparguthaben zu einer schlechteren Relation umgetauscht werden, als wie Bargeld.

Also etwa Spareinlagen 1:10
Bargeld 1:5
oder so........

So ähnlich war es - glaube ich - auch 1948 in Westdeutschland, oder?

mfG

Georg




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