Nachtrag Vernichtung von Geldguthaben und Geldschulden und Währungsreform
Geschrieben von Georg am 19. Juli 2005 18:25:19:
Als Antwort auf: Re: etwas im August - Finanzcrash? geschrieben von Georg am 18. Juli 2005 23:00:02:
Die Vernichtung von Guthaben bzw. Schulden, die ja betragsmäßig gleich hoch sind, ist z. B. durch Firmenpleiten möglich.
Da werden die Forderungen (= Guthaben, Anrecht auf Geld) uneinbringlich und dadurch wertlos, ebenso die gegenüberstehende Verbindlichkeit (also die entsprechenden Schulden).Es wird bei einer Firmen- oder Konzernpleite aber kein (Bar-)Geld vernichtet!!
Dieses kann dabei allenfalls den Besitzer wechseln.Eine andere Möglichkeit wäre etwa eine Währungsreform, bei der Sparguthaben zu einer schlechteren Relation umgetauscht werden, als wie Bargeld.
Also etwa Spareinlagen 1:10
Bargeld 1:5
oder so........So ähnlich war es - glaube ich - auch 1948 in Westdeutschland, oder?
mfG
Georg
- Re: Nachtrag Vernichtung von Geldguthaben und Geldschulden und Währungsreform Wolfi 19.7.2005 19:21 (0)