Re: Weitere Vorbereitung des ausschließlich elektronischen Zahlungsverkehrs
Geschrieben von detlef am 07. Mai 2005 02:23:20:
Als Antwort auf: Weitere Vorbereitung des ausschließlich elektronischen Zahlungsverkehrs geschrieben von IT Oma am 07. Mai 2005 01:02:55:
hallo,
>1. wer unbefugt Geldzeichen (Marken, Münzen, Scheine oder andere Urkunden, die geeignet sind, im Zahlungsverkehr an Stelle der gesetzlich zugelassenen Münzen oder Banknoten verwendet zu werden) oder unverzinsliche Inhaberschuldverschreibungen ausgibt, auch wenn ihre Wertbezeichnung nicht auf Euro lautet;
>2. wer unbefugt ausgegebene Gegenstände der in Nummer 1 genannten Art zu Zahlungen verwendet.hat mich schon lange gewundert, dass die privatgelder nicht mit dem falschmuenzerparagrafen bekaempft worden sind.
>Na, dann werden wir wohl (wieder) auf Zigaretten oder Kaffeebohnen ausweichen müssen *g*.oh je! da wuerde sich mein vermoegen ja in rauch und wohlgeruch aufloesen...
gruss,detlef
- kettenrauchender kaffeesuechtiger -